Neuigkeiten-Archiv:
Gesetzliche Regelungen der Mediatorenausbildung

Am 3. April 2011 tritt die Verordnung Nr. 187 des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation "Über die Bestätigung des Ausbildungsplans für Mediatoren" vom 14. Februar 2011 in Kraft.

Laut diesem Plan werden die Fachkräfte für die Schlichtung und Beilegung von Konflikten in Zukunft in Bildungseinrichtungen  nach drei Programmen ausgebildet: 1) Mediation. Grundkurs. 2) Mediation. Besonderheiten der Anwendung von Mediation und 3) Mediation. Ausbildung von Mediatoren.

Die Teilnahme am jeweils folgenden Kurs ist dabei nur möglich, wenn der vorige Kurs erfolgreich bestanden wurde. Nach Abschluss eines Programms erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über die Fortbildung.

Der Titel "Mediator" stellt dabei nur eine Zusatzqualifikation dar und ergänzt die erste Berufsausbildung. Dabei sind beispielweise folgende Kombinationen möglich: Mediator/Jurist , Mediator/Psychologe, Mediator/Manager sowie Mediator/Ingenieur. In welchem Beruf eine doppelt qualifizierte Fachkraft letztlich tätig wird, bleibt ihr natürlich selbst überlassen.

Änderungen im Gesetzbuch zum Binnenschiffsverkehr der Russischen Föderation

Durch das Föderalgesetz „Über die Einbringung von Änderungen in das Gesetzbuch zum Binnenschiffsverkehr der Russischen Föderation“ vom 11. Juli 2011 wurde das Gesetzbuch um Artikel 23.1. „Fahrten von unter ausländischen Flaggen fahrenden Schiffen auf Binnenwasserwegen“ ergänzt.

Der neue Artikel ermöglicht die Fahrt von unter der Flagge ausländischer Staaten fahrenden Schiffen auf den russischen Binnenwasserwegen auf Grundlage internationaler Verträge der Russischen Föderation sowie auf Grundlage von Beschlüssen der russischen Regierung.

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Die Rechte des Ölkonzerns YUKOS wurden laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilweise verletzt

Am 20. September 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil zum Verfahren OAO Neftyanaya kompaniya YUKOS vs. Russland, Klage Nr. 14902/04 verkündet. Die wichtigsten Punkte sind:

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Das Team von PRESIDENT CONSULT wird durch britische Juristen verstärkt,

die in London leben und arbeiten und mit denen unsere Kanzlei schon seit langem vertrauensvoll zusammenarbeitet. Die britischen Juristen arbeiten bei uns zu paritätischen Bedingungen.

Bei der Gestaltung internationaler Verträge kommt es oft vor, dass die Parteien keinen Schiedsgerichtsort und dementsprechend kein anwendbares Recht festlegen möchten, um eine objektive Streitbeilegung und eine Verhandlung durch neutrale Richter sicherzustellen. Insbesondere ausländische Vertragspartner sind russischen Gerichten gegenüber kritisch eingestellt und bringen diesen nur geringes Vertrauen entgegen. In diesem Fall empfehlen wir britisches Recht und entsprechend auch das Londoner Schiedsgericht. Natürlich übernehmen wir auch in diesem Fall die vollständige juristische Begleitung und Beratung bei der Erstellung und Ausführung des Vertrages sowie auch bei Beilegung möglicher aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten.

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Russland tritt der (WTO) bei

Am 16. Dezember 2011 wurde mit der Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation der Beitritt Russlands zur WTO besiegelt. Die russische Duma muss das Protokoll noch ratifizieren, danach erhält es den Status eines internationalen Vertrags für die Russische Föderation.

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