Neuigkeiten-Archiv:
Vereinbarung zur Vereinfachung des Visaregimes zwischen Russland und den USA

Am 10. August 2012 wurde die Vereinbarung zur Vereinfachung des Visaregimes zwischen Russland und den USA für die Bürger dieser Staaten ratifiziert. Die Vereinbarung wurde durch den Notenaustausch vom 1. und 19. November 2011 geschlossen.

Die Vereinbarung soll günstigere Reisebedingungen für russische und US-amerikanische Staatsbürger schaffen, die kulturellen, wissenschaftlichen und humanitären Beziehungen zwischen den beiden Ländern fördern und die vertraglich-rechtliche Grundlage der bilateralen Beziehungen stärken.

Die Vereinbarung enthält unter anderem Bestimmungen für die Ausgabe von Geschäfts-, Privat-, Humanitäts- und Touristenvisa nach direkten Einladungen der einladenden Seite. Diese Visa können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt werden, dabei ist ein ununterbrochener Aufenthalt von bis zu sechs Monaten möglich. Die Visaanträge müssen innerhalb von 15 Kalendertagen bearbeitet werden.

Die Vereinbarung ermöglicht die Ausgabe von Mehrfachvisen für kurzfristige offizielle Reisen mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr und einem ununterbrochenem Aufenthalt im Gastland von bis zu drei Monaten ab der jeweiligen Einreise.

Vereinbarung zur internationalen Amtshilfe zwischen dem Justizministerium der Russischen Föderation und dem Justizministerium der Republik Polen

Am 17. Mai 2012 ist die russisch-polnische Vereinbarung zur Vereinfachung der behördlichen Zusammenarbeit bei der rechtlichen Unterstützung in Zivilprozessen in Kraft getreten.

Die Vereinbarung basiert auf dem Vertrag zur Amtshilfe und zu rechtlichen Fragen bei Zivil- und Strafprozessen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Polen vom 16. September 1996.

Unter anderem wird festgelegt, dass polnische Gerichte bei Prozessen Anträge auf Amtshilfe zur Weiterleitung durch die Landesgerichte an die örtlichen Behörden richten, die die Anträge an das jeweilige zuständige russische Gericht weiterleiten.

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Abkommen zum kleinen Grenzverkehr zwischen Russland und Polen

Das am 14. Dezember 2011 unterzeichnete Abkommen zum sogenannten kleinen Grenzverkehr zwischen Russland und Polen wurde ratifiziert.

Das Abkommen soll ein bequemeres Einreise- und Aufenthaltsverfahren für die Bürger der grenznahen Gebiete der Abkommensparteien schaffen.

Das Abkommen enthält die Bestimmung, nach der gegenseitige Reisen der Bürger aus den Grenzgebieten Russlands und Polens auf Grundlage eines gültigen Reisepasses (ausgenommen Diplomaten- und Seemannspässe) und einer Sondergenehmigung für den Grenzverkehr, die von den Konsulaten der Abkommensparteien in einem vereinfachten Verfahren ausgestellt wird, erfolgen werden. Um diese Genehmigung zu erhalten, muss der Antragssteller die Notwendigkeit für den regelmäßigen Besuch der Grenzgebiete der anderen Partei begründen (verwandtschaftliche Beziehungen, wirtschaftliche, kulturelle oder andere Gründe). Eine für Visa ansonsten gesetzlich sowohl in Russland wie in Polen vorgeschriebene Einladung ist in diesem Fall nicht notwendig.

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Die neusten Änderungen bei den Anforderungen für die Alkoholwerbung

Das am 14. Dezember 2011 unterzeichnete Abkommen zum sogenannten kleinen Grenzverkehr zwischen Russland und Polen wurde ratifiziert.

Im Schreiben Nr. AK / 29977 vom 13.09.2012 erläutert das russische Föderale Kartellamt Einzelheiten zur Verbreitung von Alkoholwerbung nach Inkrafttreten der Novellen des Föderalgesetzes "Über Werbung" vom 23. Juli 2012.

Es wird festgelegt, dass die Website eines Alkoholherstellers oder –Verkäufers oder deren Seiten in sozialen Netzwerken, auf denen unter anderem die Palette hergestellter oder zum Verkauf angebotener Waren dargestellt werden, nicht unter den Begriff Werbung fallen. Wenn auf der Website oder im sozialen Netzwerk die Information nicht darauf abzielt, den Kunden über die Tätigkeit der Firma oder die angebotenen Waren zu informieren, sondern viel mehr  einzelne Produkte unter gleichartigen Waren  oder eine Organisation selbst hervorhebt (beispielsweise in Form eines Banners), kann diese Information in Einzelfällen als Werbung gewertet werden.

Videoclips, die auf Videoplattformen wie beispielsweise www.youtube.com gezeigt werden, gelten nicht als Werbung.

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Verordnung für die Beantragung und Erstellung von Einladungen für die Einreise in die Russische Föderation

Das am 14. Dezember 2011 unterzeichnete Abkommen zum sogenannten kleinen Grenzverkehr zwischen Russland und Polen wurde ratifiziert.

Mit dem Erlass Nr. 12077 des Innenministeriums der Russischen Föderation vom 17.07.2012 wurde die Verordnung zur Beantragung und Erstellung von Einladungen für die Einreise in die Russische Föderation für Ausländer und Staatenlose bestätigt. Außerdem wurden Beschlüsse zur Ausgabe von Visa an Ausländer und Staatenlose gefasst (am 24.09.2012 unter der Nummer 25522 im Justizministerium registriert).

Die Verordnung legt die einzige Behörde, die berechtigt ist, Einladungen und Visa auszustellen, fest: die Konsularabteilung des Innenministeriums der Russischen Föderation (früher verfügten auch Vertretungen des russischen Innenministeriums in Einzelfällen sowie in Visaausgabefragen die Leiter der Auslandsvertretungen des Innenministeriums über derartige Vollmachten).

Einladungen für die Einreise nach Russland können sowohl in Schriftform als auch in elektronischer Form erstellt werden.

Durch die Verordnungen werden Änderungen in das Unterlagenverzeichnis, das für die Beantragung von Einladungen und die Ausgabe von Visa notwendig ist, eingebracht. Es wird festgelegt, dass die Gültigkeitsdauer des Ausweisdokuments des Ausländers oder Staatenlosen (dem Innenministerium wird eine Kopie vorgelegt) frühestens sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums ablaufen darf. Für den Erhalt einer Einladung sowie die Ausgabe eines Visums muss der Antragsteller der Konsularabteilung des Ministeriums folgende Dokumente in Schriftform oder in elektronischer Form vorlegen:

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