Mediation und Schiedsverfahren
Am 1. Januar 2011 tritt das Föderalgesetz Nr.193-FG vom 27.Juli 2010 "Über das alternative Verfahren der Beilegung von Streitigkeiten unter Teilnahme eines Mittlers (Mediation)" in Kraft.
Unter Mediation versteht das Gesetz das Verfahren der Streitbeilegung mit Unterstützung eines Mediators. Die Parteien stimmen dabei dem Einsatz freiwillig zu, um eine für alle Beteiligte annehmbare Lösung zu finden. Als Mediatoren können unabhängige natürliche Personen auftreten, die von den Parteien als Mittler zur Streitbeilegung und zur Erarbeitung einer Lösung herangezogen werden.
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