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Viele ausländische Staatsbürger brauchen ab jetzt einen russischen Führerschein

Am 5. November 2013 tritt Novelle des Föderalgesetzes Nr. 196-FG "Über die Verkehrssicherheit" Artikel 20, 25 und 26 vom 10.12.1995 sowie der neue Artikel 12.32.1 des russischen Verwaltungsrechtskodex in Kraft.

Nach den neuen Regelungen ist es juristischen Personen und Einzelkaufleuten verboten Kraftfahrzeuge zu lenken, wenn sie keinen russischen nationalen Führerschein haben, der das Recht, Kraftfahrzeuge der entsprechende Kategorie und Unterkategorie zu lenken, bestätigt. Es ist nicht zulässig im Rahmen von Unternehmens- oder Arbeitstätigkeit auf Grundlage ausländischer nationaler oder internationaler Führerschein Auto zu fahren.

Bei Verstößen muss ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Rubel gezahlt werden. Es haften die Dienstpersonen, die für den technischen Zustand und die Nutzung des Fahrzeuges zuständig sind.

Um einen russischen Führerschein zu bekommen, müssen ausländische Staatsbürger eine Prüfung zu den Grundlagen des Autofahrens ablegen. Die Prüfung erfolgt in russischer Sprache.

Privatfahrzeuge dürfen dagegen weiterhin auch dann gefahren werden, wenn der Fahrer über einen internationalen oder nationalen Führerschein seines Landes verfügt. Am 13. Mai 2014 wird Artikel 25 Punkt 4 des Föderalgesetzes "Über die Verkehrssicherheit" in Kraft treten, nach dem ausländische Staatsbürger in Russland auf Grundlage eines internationalen Führerscheins Auto fahren dürfen, wenn dieser zusammen mit dem nationalen Führerschein vorgelegt wird.

Änderungen im Zivilgesetzbuch, die am 1. November 2013 in Kraft getreten sind Internationales Privatrecht

Die Änderungen im Zivilgesetzbuch, die durch das Föderalgesetz Nr. 260-FG vom 30.09.2013 am 01.11.2013 in Kraft getreten sind, betreffen den vierten Abschnitt des dritten Teils des Gesetzbuches (Internationales Privatrecht). Wir stellen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Änderungen kurz vor.

Die Gültigkeit des Rückverweises wurde erweitert (Situation, wenn russische Rechtsnormen auf das Recht eines anderen Staates verweisen, das die Beziehungen nicht direkt regelt, sondern seinerseits wieder auf das russische Recht oder auf das Recht eines dritten Staates verweist): ein Rückverweis wird in allen Fällen, in denen ausländisches Recht auf russische Normen verweisen, die den Status einer natürlichen Person bestimmen, akzeptiert (Artikel 1190 des russischen Zivilgesetzbuches).

Die Rechtsnorm zur Festlegung des Inhalts einer ausländischen Rechtsnorm bei deren Anwendung von russischen Richtern wurde geändert: die Parteien eines Rechtsstreits sind nicht verpflichtet, den Inhalt ausländischer Rechtsnormen zu beweisen, sie sind dagegen verpflichtet, Informationen über eben jene Rechtsnormen vorzulegen (Artikel 1191 des russischen Zivilgesetzbuches).

Die Vorbehaltsklausel, nach der eine ausländische Rechtsnorm nicht angewendet wird, wenn die Folgen ihrer Anwendung der russischen Rechtsordnung widersprechen, wurde um den Hinweis erweitert, dass die Anwendung von der Art der Beziehung mit dem ausländischen Element abhängen. Dies vergrößert den Ermessensspielraum der Richter (Artikel 1193 des russischen Zivilgesetzbuches).

Desweiteren wurden Normen geändert, die das Recht festlegen, das in Bezug auf juristische Personen angewendet wird: Gläubiger können nun selbst entscheiden, welches Recht bei der Haftung für Verbindlichkeiten von Gründern (Gesellschaftern) ausländischer Firmen, die in Russland aktiv sind, angewendet wird (Artikel 1202 des russischen Zivilgesetzbuches). Außerdem haben Vertragsparteien, die eine juristische Person gründen, nun die Möglichkeit, das Recht auszuwählen, das in Bezug auf diese angewendet wird (Artikel 1214 des russischen Zivilgesetzbuches).

Die Parteien vermögensrechtlicher Beziehungen erhalten die Möglichkeiten, das Recht zu bestimmen, das beim Entstehen und Verwirken von Eigentumsrechten an beweglichem Eigentum angewendet wird (Artikel 1205, 1205.1. und 1206 des russischen Zivilgesetzbuches).

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Mediation und Schiedsverfahren

Am 1. Januar 2011 tritt das Föderalgesetz Nr.193-FG vom 27.Juli 2010 "Über das alternative Verfahren der Beilegung von Streitigkeiten unter Teilnahme eines Mittlers (Mediation)" in Kraft.

Unter Mediation versteht das Gesetz das Verfahren der Streitbeilegung mit Unterstützung eines Mediators. Die Parteien stimmen dabei dem Einsatz freiwillig zu, um eine für alle Beteiligte annehmbare Lösung zu finden. Als Mediatoren können unabhängige natürliche Personen auftreten, die von den Parteien als Mittler zur Streitbeilegung und zur Erarbeitung einer Lösung herangezogen werden.

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Änderungen im Strafrecht bei Wirtschaftsverbrechen

Im vergangenen Jahr wurde weitgehend auf Initiative des russischen Präsidenten die russische Gesetzgebung im Bereich Wirtschaftsverbrechen maßgeblich liberalisiert. Die Änderungen betreffen sowohl das Straf- als auch als Steuerrecht.

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