Das Föderale Migrationsamt hat das Verfahren für den Erhalt von Niederlassungserlaubnissen für hochqualifizierte Experten festgelegt

Das "Verwaltungsreglement für die Dienstleistungen des Föderalen Migrationsamts zur Ausstellung der Niederlassungserlaubnis für die Russische Föderation an ausländische Staatsbürger und Staatenlosen", das durch die Verordnung Nr.14 des Föderalen Migrationsamt der Russischen Föderation vom 29.02.2008  bestätigt wurde, enthält einen neuen Abschnitt, der das Verfahren der Ausgabe und der Verlängerung von Niederlassungserlaubnissen für hochqualifizierte Experten, die in der Russischen Föderation Erwerbstätigkeit nachgehen, und ihre Familienmitglieder, minderjährigen Kinder sowie volljährige Personen, die arbeitsunfähig und auf die Unterstützung des Experten angewiesen sind, die sich ebenfalls in der Russischen Föderation aufhalten, regelt.

Die Niederlassungserlaubnis wird ohne vorigen Erhalt der Erlaubnis für befristeten Aufenthalt ausgegeben. Die Grundlage für die Aufnahme des Verwaltungsverfahrens für die Ausgabe der Niederlassungserlaubnis stellt der Antrag des ausländischen Staatsbürgers dar, der beim Föderalen Migrationsamt am gewünschten Ort des ständigen Aufenthalts eingereicht wird. Die Entscheidung über die Genehmigung bzw. die Ablehnung des Antrags auf die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis wird innerhalb von höchstens drei Monaten getroffen.

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