Gesetzliche Regelungen der Mediatorenausbildung

Am 3. April 2011 tritt die Verordnung Nr. 187 des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation "Über die Bestätigung des Ausbildungsplans für Mediatoren" vom 14. Februar 2011 in Kraft.

Laut diesem Plan werden die Fachkräfte für die Schlichtung und Beilegung von Konflikten in Zukunft in Bildungseinrichtungen  nach drei Programmen ausgebildet: 1) Mediation. Grundkurs. 2) Mediation. Besonderheiten der Anwendung von Mediation und 3) Mediation. Ausbildung von Mediatoren.

Die Teilnahme am jeweils folgenden Kurs ist dabei nur möglich, wenn der vorige Kurs erfolgreich bestanden wurde. Nach Abschluss eines Programms erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über die Fortbildung.

Der Titel "Mediator" stellt dabei nur eine Zusatzqualifikation dar und ergänzt die erste Berufsausbildung. Dabei sind beispielweise folgende Kombinationen möglich: Mediator/Jurist , Mediator/Psychologe, Mediator/Manager sowie Mediator/Ingenieur. In welchem Beruf eine doppelt qualifizierte Fachkraft letztlich tätig wird, bleibt ihr natürlich selbst überlassen.

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