Das Team von PRESIDENT CONSULT wird durch britische Juristen verstärkt,

die in London leben und arbeiten und mit denen unsere Kanzlei schon seit langem vertrauensvoll zusammenarbeitet. Die britischen Juristen arbeiten bei uns zu paritätischen Bedingungen.

Bei der Gestaltung internationaler Verträge kommt es oft vor, dass die Parteien keinen Schiedsgerichtsort und dementsprechend kein anwendbares Recht festlegen möchten, um eine objektive Streitbeilegung und eine Verhandlung durch neutrale Richter sicherzustellen. Insbesondere ausländische Vertragspartner sind russischen Gerichten gegenüber kritisch eingestellt und bringen diesen nur geringes Vertrauen entgegen. In diesem Fall empfehlen wir britisches Recht und entsprechend auch das Londoner Schiedsgericht. Natürlich übernehmen wir auch in diesem Fall die vollständige juristische Begleitung und Beratung bei der Erstellung und Ausführung des Vertrages sowie auch bei Beilegung möglicher aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten.

Bei den meisten Rechtsgeschäften zwischen Aktionären und M&A, die in Russland abgeschlossen werden, wird das britische Recht angewendet, da das Ergebnis solcher Rechtsgeschäfte leichter vorhersehbar und modellierbar ist. Wir unterstützen unsere Mandanten aktiv bei der Durchführung von Rechtsgeschäften zwischen Aktionären und Mergers & Acqusition durch die Anwendung britischen Rechts.

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