Humanisierung des Strafrechts

Am 07. Dezember 2011 wurde das Föderalgesetz "Über die Einbringung von Änderungen in das russische Strafgesetzbuch und in weitere gesetzliche Bestimmungen der Russischen Föderation", das der Humanisierung des russischen Strafrechts dient, verabschiedet.

Zu minderen Delikten gehören nun auch vorsätzliche und fahrlässige Vergehen, für die der Freiheitsentzug höchstens drei Jahre (früher: zwei Jahre) beträgt. Als mittelschwere Delikte werden unter anderem fahrlässige Handlungen, für die der Freiheitsentzug mehr als drei Jahre (früher: zwei Jahre) beträgt, eingestuft.

Desweiteren ist ein Absehen von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung bei Wirtschaftsverbrechen, die von Personen, die erstmals straffällig wurden (Steuer- oder Abgabenhinterzug bei natürlichen und juristischen Personen, Nichterfüllen der Pflichten von Steueragenten), begangen wurden, sofern der Schaden, der dem Haushalt der Russischen Föderation zugefügt wurde vollständig beglichen wurde, vorgesehen.

Der Strafvollzugskodex der Russischen Föderation wurde durch ein neues Kapitel ergänzt, das das Verfahren für den Strafvollzug in Form von Zwangsarbeiten festlegt.

Einige Vergehen wie Beleidigung, Diffamierung oder Diskriminierung, die keine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft darstellen, unterliegen nicht mehr dem Strafrecht. Für derartige Vergehen greift nun das Verwaltungsrecht.

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