Entwurf für die Verordnung "Über die Sicherstellung der Transparenz in Wirtschaftsprozessen" des Plenums des Höchsten Wirtschaftsgerichts der Russischen Föderation

Auf der Webseite des Höchsten Wirtschaftsgerichts der Russischen Föderation ist der Entwurf für die Verordnung „Über die Sicherstellung der Transparenz in Wirtschaftsprozessen“ (im Weiteren „Entwurf“ genannt) des Plenums des Höchsten Wirtschaftsgerichts der Russischen Föderation veröffentlicht worden. Einige Bestimmungen des Entwurfs sind noch nicht endgültig formuliert worden und enthalten vorerst mehrere Fassungen. Im Weiteren werden nur die Erläuterungen diskutiert, die keine alternativen Formulierungen beinhalten.

Film-, Video-, Fotoaufnahmen sowie Radio-, Fernseh-, und Internetübertragungen von Gerichtsverhandlungen

Laut dem Entwurf darf jede bei der Verhandlung anwesende Person Film-, Video- und Fotoaufnahmen sowie Übertragungen (im Weiteren „Aufnahmen und Übertragungen“) durchführen. Dabei ist es nicht wichtig, ob die Person am Rechtsstreit beteiligt oder ein einfacher Zuhörer ist. Die einzige Bedingung für diese Handlungen ist die Annahme des Antrags auf Aufnahmen und Übertragungen durch den vorsitzenden Richter. Die am Rechtsstreit beteiligten Personen sind berechtigt, einen solchen Antrag mündlich oder schriftlich zu stellen. Der Antrag kann sowohl vor Beginn der Verhandlung als auch während der Verhandlung gestellt werden. Personen, die bei der Verhandlung teilnehmen, aber nicht am Rechtsstreit beteiligt sind, können einen solchen Antrag nur im Laufe der Verhandlung stellen.

In der Ablehnung des Antrags auf Aufnahmen und Übertragungen müssen die Motive des Richters für diese Entscheidung genannt werden. Es stellt keine Grundlage für eine Ablehnung dar, wenn die am Rechtsstreit Beteiligten keine Schlagzeilen über das Verfahren wünschen oder gegen die Veröffentlichung von Informationen, die offiziell nicht als vertraulich gelten, sind.

Im Entwurf heißt es weiter, dass die Verletzung der genannten Anforderungen keinen Grund für die Annullierung einer gerichtlichen Entscheidung darstellen, es sei denn, dass ein solcher Verstoß zu einem falschen Gerichtsurteil oder –beschluss führte oder hätte führen können.

Die Durchführung von Aufnahmen und Übertragungen ohne die entsprechende richterliche Erlaubnis stellt eine Verletzung des Verfahrens für die Durchführung einer Gerichtsverhandlung dar. Personen, die eine solche Rechtsverletzung begehen, müssen durch Verlassen des Gerichtssaals oder eine Geldbuße dafür haften.

Die Film-, Video- und Fotoaufnahmen können in die Akte des Rechtsstreits aufgenommen werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Wirtschaftsgericht den Aufnahmen zugestimmt hat, was durch einen Vermerk im Protokoll bestätigt wird.

Audioaufnahmen

Nach dem Wirtschaftsgesetzbuch der Russischen Föderation sind Personen, die an öffentlichen Gerichtsverhandlungen teilnehmen, berechtigt, diese durch Audioaufnahmen festzuhalten. Dabei wird dieses Recht ohne eine gesonderte Erlaubnis des Richters verliehen, so der Entwurf. Die genannten Personen müssen den Richter nicht über die Verwendung von Audioaufnahmegeräten informieren. Audioaufnahmen der Gerichtsverhandlungen können in die Akte des Rechtsstreits aufgenommen werden.

Nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen

Im Entwurf wird erläutert, welche Handlungen das Wirtschaftsgericht vornehmen muss, wenn die Akte Informationen enthält, die ein Staats- oder Geschäftsgeheimnis oder anderweitig gesetzlich geschützte Informationen darstellen. Wenn angenommen wird, dass eine öffentliche Gerichtsverhandlung zur Verlautbarung eines Staatsgeheimnisses führen kann, ist das Wirtschaftsgericht berechtigt, eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung anzusetzen.

Personen, die am Rechtsstreit beteiligt sind, ihre Vertreter, Experten, Fachleute, Zeugen oder Übersetzer, die keinen Zugang zu Staatsgeheimnissen haben, dürfen trotzdem an der Verhandlung teilnehmen. Der Richter informiert diese Personen jedoch gegen Unterschrift über ihre strafrechtliche Haftung für die Verlautbarung der Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen. Die entsprechenden unterzeichneten Erklärungen werden in die Akte aufgenommen.

Bei Geschäftsgeheimnissen oder anderweitig gesetzlich geschützten Informationen kann das Gericht einen Rechtsstreit nur dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln, wenn eine am Rechtsstreit beteiligte Person einen entsprechenden Antrag stellt. Der Richter ist nicht berechtigt, auf eigene Initiative zu beschließen, eine nichtöffentliche Gerichtssitzung durchzuführen. Wenn ein solcher Antrag gestellt wird, muss der Richter feststellen, ob die genannte Information als Geschäftsgeheimnis eingestuft wurde. Eine Information gilt als als Geschäftsgeheimnis eingestuft, wenn der Besitzer der Information alle im Gesetz „Über das Geschäftsgeheimnis“ genannten Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen hat.

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