Telearbeit in Russland

Am 19. April 2013 sind Änderungen des russischen Arbeitsgesetzbuches in Kraft getreten, die die Telearbeit regeln.

Unter Telearbeit wird die Ausübung bestimmter vertraglich festgelegter Arbeitsfunktionen verstanden, die nicht am Sitz des Arbeitgebers oder auf dem Gelände oder Objekt, das sich direkt oder indirekt unter dessen Kontrolle befindet, erfolgt. Bei Telearbeit werden für die Arbeitsausübung sowie für die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Internet und andere Telekommunikationsnetze genutzt.

Ein Telearbeitsvertrag kann durch den Austausch elektronischer Dokumente, die durch elektronische Signaturen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers unterzeichnet werden, abgeschlossen werden.

Arbeits- und Erholungszeiten eines Telearbeitnehmers werden durch selbigen nach eigenem Ermessen festgelegt, sofern nichts anderes durch den Arbeitsvertrag vorgeschrieben wird.

In einem Telearbeitsvertrag wird unter anderem folgendes festgelegt:

  • Verfahren und Fristen für das Einreichen von Arbeitsberichten des Telearbeitnehmers;
  • Verfahren und Fristen für die Versorgung des Telearbeitnehmers mit Arbeitsmitteln, IT-Technik sowie Informationssicherheitssystemen;
  • Bezahlter Jahresurlaub sowie anderer Urlaub;
  • Gründe für eine Aufhebung des Telearbeitsvertrages auf Initiative des Arbeitgebers hin.

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