Gericht für den Schutz geistigen Eigentums

Über die Gründung von Gerichten für den Schutz geistigen Eigentums berichteten wir bereits am 15. Februar 2012. Am 03. Juli 2013 nahm das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums seine Tätigkeit auf.

Das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums stellt ein spezialisiertes Wirtschaftsgericht dar, das im Rahmen seiner Zuständigkeiten Streitigkeiten, die mit dem Schutz geistigen Eigentums verbunden sind, verhandelt. Das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums ist ein Gericht erster und zweiter Instanz.

Als Gericht erster Instanz ist das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums für folgende Fälle zuständig:

  1. Anfechtung normativer Rechtsakte von föderalen Behörden der Exekutive, die die Rechte und gesetzlichen Interessen von Antragsstellern im Bereich Rechtsschutz geistigen Eigentums und Individualisierungsmittel, unter anderem im Bereich Patentrechte und Rechte an Züchtigungsergebnissen, IC-Technologien, Produktionsgeheimnissen (Know-How), Individualisierungsmitteln juristischer Personen, Individualisierungsmitteln für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Unternehmen sowie Rechte auf die Nutzung von Ergebnissen geistigen Tätigkeit im Rahmen einer einheitlichen Technologie, berühren;
  2. Streitigkeiten hinsichtlich der Gewährung oder Aufhebung des Rechtsschutzes von Ergebnissen geistiger Tätigkeit und diesen gleichgestellten Individualisierungsmitteln juristischer Personen, Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Unternehmen (ausgenommen Objekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte sowie IC-Technologieobjekten).

Für diese Rechtsstreitigkeiten sind unabhängig von den involvierten Personen sowie vom Charakter der Streitigkeiten Wirtschaftsgerichte zuständig.

Als Gericht zweiter Instanz ist das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums für folgende Fälle zuständig:

  1. Rechtsstreitigkeiten, die vom Gericht für den Schutz geistigen Eigentums in erster Instanz verhandelt wurden;
  2. Rechtsstreitigkeiten zum Schutz geistigen Eigentums, die in erster Instanz von Wirtschaftsgerichten und Wirtschaftsberufungsgerichten verhandelt wurden. 

Das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums prüft entsprechend neuen oder neuentdeckten Tatsachen die von selbigem Gericht verabschiedeten und in Kraft getretenen Rechtsakte.

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