Gesetz über Deoffshorisierung

Am 25. November 2014 wurde eine Gesetzesänderung im russischen Steuerrecht verabschiedet, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Sie betrifft die Gewinnbesteuerung bestimmter ausländischer Unternehmen und ausländischer Organisationen. Das geänderte Gesetz wird Deoffshorisierungsgesetz genannt.

​1. Das Gesetz führt die Begriffe „zu kontrollierende Partei“ (Englisch: Controlled foreign companies: CFC; in Deutschland unter dem Begriff „Hinzurechnungsbesteuerung“ bekannt) und „kontrollierende Person“ ein. Russische Steuerresidenten müssen die gesamte Gewinnsumme, die ein von ihnen kontrolliertes ausländisches Unternehmen erhielt, deklarieren. Eine kontrollierende Person ist eine juristische oder natürliche Person (gemeinsam mit Ehegatten und minderjährigen Kindern), deren Anteil an der CFC 25% übersteigt (bis zum 1. Januar 2016: 50%).  Wenn der Anteil sämtlicher natürlicher und juristischer Personen, die russische Steuerresidenten sind, an der CFC zusammen 50% übersteigt, so gilt jede juristische oder natürliche Person (gemeinsam mit Ehegatten und minderjährigen Kindern), deren Anteil mindestens 10% ausmacht, als kontrollierende Person.

Ausländische Organisationen, die keine russischen Steuerresidenten sind und unter der Kontrolle russischer Steuerresidenten stehen, zählen zu den CFCs.

Russische Steuerzahler müssen Angaben zu ihrer Beteiligung an ausländischen Unternehmen vorlegen, wenn ihr Anteil 10% übersteigt. Au0erdem müssen sie Informationen zur CFC vorlegen, für die sie eine kontrollierende Person darstellen. Bei Nichteinhalten dieser Pflichten droht eine Strafe  in Form von Bußgeldzahlungen.

Russische Steuerresidenten müssen eine Deklaration einreichen, die den Gewinn der CFC bestätigt. Diese Forderung wird an ausländische Unternehmen gestellt, deren Gewinn folgende Beträge überschreitet:

  • 2015 – 50 Millionen Rubel;
  • 2016 –30 Millionen Rubel;
  • 2017 –10 Millionen Rubel.

Das Gesetz nennt verschiedene Umstände, unter denen der Gewinn einer CFC von der Besteuerung in Russland befreit wird.

Wenn Steuern hinterzogen werden oder absichtlich nicht der  gesamte Gewinn der CFC in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen wird, fallen Strafzahlungen an. Das Bußgeld beträgt 20% der nicht gezahlten Steuern, mindestens jedoch 100.000 Rubel. Die Nichtmeldung oder die falsche Meldung einer CFC bzw. einer Beteiligung an ausländischen Organisationen führt ebenfalls zu Bußgeldzahlungen.

2. Das Gesetz führt den Begriff des „Orts der tatsächlichen Geschäftsführung“ ein. Ausländische Organisationen, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsführung Russland ist, gelten als russische Steuerresidenten, das heißt, sie unterliegen ganz normal der russischen Besteuerung. Desweiteren werden von ihnen Steuerbuchhaltung und Steuerkontrolle gefordert.

Das neue Gesetz dient der Umsetzung der internationalen Tendenz, Grenzen für Finanzämter aller Staaten transparenter zu gestalten. Das Gesetz ist relativ streng und fordert eindeutig eine Änderung der gewohnten Steuerplanung.  Für die Anwendung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) müssen dem Finanzamt beispielsweise Informationen über den Nutznießer des Gewinnempfängers vorgelegt werden. Das DBA kann nur angewendet werden, wenn der Nutznießer kein russischer Steuerresident ist.

Es sei angemerkt, dass in den letzten Jahren in das russische Steuerrecht Normen eingebracht wurden, die den Begriff des Nutznießers einführen und die Offenlegung von Informationen zum Nutznießer regeln. Sämtliche juristischen Personen, die Konten bei russischen Banken haben, müssen beispielsweise Informationen über die Nutznießer dieser juristischen Personen offenlegen. Diese Informationen werden auch den Kartellbehörden vorgelegt, wenn Rechtsgeschäfte verabschiedet werden, die unter das Kartellrecht fallen.

Diese Bestimmungen des russischen Rechts folgen internationalen Tendenzen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Im Oktober dieses Jahres unterzeichneten die Vertreter von 51 Ländern in Berlin eine Vereinbarung zum jährlichen automatischen Austausch von Kontodaten von Nichtresidenten. Die beteiligten Länder beginnen nicht gleichzeitig mit der Umsetzung der Vereinbarung, es ist jedoch davon auszugehen, dass sich bis September 2017 bereits mehr als 120 Länder am Datenaustausch beteiligen werden. Die Umsetzung dieser Tendenzen in die Praxis stellt die grenzüberschreitende Steuerplanung de facto mit Steuerhinterziehung gleich.

In diesem kurzen Informationstext werden lediglich die wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzes und einige internationale Tendenzen der Deoffshorisierung dargestellt.

Wenn Sie genauere Informationen über die Gesetzänderungen oder eine detaillierte Analyse der steuerlichen Risiken und Konsequenzen für Firmen, deren Nutznießer russische Steuerresidenten sind, benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören!

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