Der Mehrheitsaktionär einer großen Petersburger Baufirma beschloss, sein Aktienpaket einem weiteren Marktführer aus der Baubranche zu verkaufen.

Bei der Besprechung des Rechtsgeschäfts wurden einige für die Parteien sehr wichtige Vereinbarungen getroffen, die in den Kaufvertrag aufgenommen und für die Parteien bindend sein sollten. Es sollte die Möglichkeit geben werden diese Vereinbarungen gerichtlich durchzusetzen. Zu jenen wichtigen Vereinbarungen gehörte unter anderem die Bedingung, dass der Generaldirektor sowie wichtige Abteilungsleiter auch nach dem Verkauf weiterhin einige Jahre ihre Arbeit in der Firma fortsetzten. Außerdem wurde dem Generaldirektor sowie besagten Abteilungsleitern verboten, in den fünf Jahren nach ihrer Kündigung bei der Branchenkonkurrenz tätig zu werden.

Der Käufer wandte sich an PRESIDENT CONSULT, weil er juristischen Beistand benötigte.

Da die russische Gesetzgebung die geplanten Vereinbarungen und Einschränkungen so nicht ermöglichte, empfahlen wir den Parteien, den Vertrag britischem Recht zu unterstellen. Es wurde beschlossen, das Aktienpaket im Namen einer in Großbritannien registrierten Firma zu kaufen. Die Juristen von PRESIDENT CONSULT, die im britischen Recht qualifiziert sind, strukturierten die grundsätzlichen Bedingungen des Rechtsgeschäfts und formulierten den Vertragstext. Für die letzte Etappe und den endgültigen Schliff des Textes wurde eine britische Kanzlei herangezogen, die in unseren Dokumenten keine wesentlichen Änderungen vornahm. Das Rechtsgeschäft wurde abgeschlossen und von den Parteien vertragsgemäß umgesetzt.

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