Neuigkeiten-Archiv:
Erwerb von Grundstücken, die in Grenzgebieten liegen, durch ausländische natürliche und juristische Personen

Laut der Bodenordnung der Russischen Föderation können ausländische Staatsangehörige, Staatenlose sowie ausländische juristische Personen keine Eigentumsrechte an Grundstücken erwerben, die in Grenzgebieten, deren Verzeichnis durch den russischen Präsidenten gemäß der föderalen Gesetzgebung über die Staatsgrenze der Russischen Föderation festgelegt wird, oder die in anderen gemäß Föderalgesetz besonders festgelegten Gebieten der Russischen Föderation liegen.

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Über die Anwendung der Methodischen Empfehlungen zu den Kriterien für Verstöße gegen die Devisengesetzgebung gemäß den Funktionsbedingungen der Zollunion

Das Schreiben Nr. 01-11/56802 "Über die Anwendung der Methodischen Empfehlungen zu den Kriterien für Verstöße gegen die Devisengesetzgebung gemäß den Funktionsbedingungen der Zollunion" vom 23.11.2010 beleuchtet einige Fragen bezüglich der Kriterien für Verletzungen der Devisengesetzgebung. Unter anderem wird auf folgendes eingegangen:

Gemäß Artikel 486 Punkt 1 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation ist der Käufer verpflichtet, die Ware direkt vor oder nach der Übergabe der Ware an ihn durch den Verkäufer zu bezahlen, sofern im Vertrag keine Zahlungsfrist vereinbart wurde. Wenn im Vertrag die Zahlung der Ware nach der Übergabe der Ware an den Käufer festgelegt wird, die Zahlungsfrist jedoch nicht vertraglich festgesetzt wird, muss die Zahlungspflicht gemäß Artikel 314 des Zivilgesetzbuches innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Entstehen dieser Pflicht (d.h. ab der Übergabe der Ware) erfüllt werden.

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Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation: über die Maßnahmen zur Erfüllung der Resolution des Sicherheitsrats der UNO 1970 vom 26. Februar 2011

Durch das Dekret Nr. 286 des Präsidenten der Russischen Föderation "Über die Maßnahmen zur Erfüllung der Resolution des Sicherheitsrats der UNO 1970" vom 26. Februar 2011 wird eine Reihe von Einschränkungen gegenüber der Großen Sozialistischen Lybisch-Arabischen Volks-Dschamahirija (Libyen) eingeführt.

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Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Lettischen Republik

Am 20.12.2010 wurde zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Lettischen Republik das Abkommen "Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Vorbeugung von Steuerhinterziehung in Bezug auf Kapital- und Ertragsteuer" abgeschlossen.

Das Abkommen wird bei Ertrags- und Kapitalsteuern, die im Namen der Abkommensstaaten oder deren politischen Unterabteilungen bzw. örtlichen Behörden eingetrieben werden, unabhängig vom Verfahren des Steuereinzugs, angewandt.

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Bestimmung des Aufenthaltsorts eines ausländischen Staatsbürgers

Durch das Föderalgesetz Nr. 43 "Über die Einbringung von Änderungen in das Föderalgesetz "Über die migrationsrechtliche Registrierung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation"  vom 20.03.2011 sowie weitere Rechtsakte der Russischen Föderation sind Präzisierungen, die die Bestimmung des Aufenthaltsortes eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen sowie die Bestimmung der aufnehmenden Seite betreffen, eingebracht worden.

Laut diesen Präzisierungen wird nun auch die Räumlichkeit, Einrichtung oder Organisation, in der sich der ausländische Staatsbürger oder Staatenlose befindet und (oder) unter der Adresse er der migrationsrechtlichen Anmeldung unterliegt, als Aufenthaltsort anerkannt.

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