Mediation und Schiedsverfahren
Am 1. Januar 2011 tritt das Föderalgesetz Nr.193-FG vom 27.Juli 2010 "Über das alternative Verfahren der Beilegung von Streitigkeiten unter Teilnahme eines Mittlers (Mediation)" in Kraft.
Unter Mediation versteht das Gesetz das Verfahren der Streitbeilegung mit Unterstützung eines Mediators. Die Parteien stimmen dabei dem Einsatz freiwillig zu, um eine für alle Beteiligte annehmbare Lösung zu finden. Als Mediatoren können unabhängige natürliche Personen auftreten, die von den Parteien als Mittler zur Streitbeilegung und zur Erarbeitung einer Lösung herangezogen werden.
Wenn die Parteien eine Vereinbarung über die Anwendung des Mediationsverfahrens abgeschlossen haben und sich verpflichtet haben, sich in der vereinbarten Frist des Mediationsverfahrens wegen Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstanden sind oder entstehen können, nicht an ein Gericht oder ein Schiedsgericht zu wenden, erkennt das Gericht beziehungsweise das Schiedsgericht diese Vereinbarung so lange an, bis die Bestimmungen der Vereinbarungen erfüllt sind.
Wenn die Parteien eine Mediationsvereinbarung zu einem Streitfall abgeschlossen haben, der bereits in einem Schiedsverfahren verhandelt wird, wird das Schiedsverfahren für den in der Mediationsvereinbarung festgesetzten Zeitraum des Mediationsverfahrens aufgeschoben. Die Aufschiebung der Gerichtsverhandlung sowie weitere Verfahrenshandlungen werden durch das Prozessrecht der Russischen Föderation bestimmt.
Die Managing Partners unserer Kanzlei, Herr Tswetkow und Herr Onatsky verfügen über große Erfahrung in der Führung von Mediationsverfahren und unterstützen Sie gerne in diesem Bereich.