Internationale Konvention zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren vom 18. Mai 1973
Am 21. November 2010 ist das Föderalgesetz Nr. 279-FG "Über den Beitritt der Russischen Föderation zur Internationalen Konvention zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren vom 18.Mai 1973 in der Fassung des Protokolls zur Änderung der Internationalen Konvention zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren vom 26. Juni 1999" (nachfolgend "Gesetz" genannt) in Kraft getreten.
Nach dem genannten Föderalgesetz tritt die Russische Föderation der Internationalen Konvention zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren vom 18. Mai 1973 (nachfolgend "Konvention" genannt) bei und verpflichtet sich dadurch dazu, bei der Vereinfachung der Zollverfahren und bei der praktischen Anwendungen der Bestimmungen des internationalen Akts in der nationalen Gesetzgebung mitzuwirken.
Die Konvention wurde zur Beseitigung von Abweichungen in den Zollverfahren der Mitgliedsstaaten erarbeitet. Die Normen der Konvention sind auf die beschleunigte Abwicklung der Zollformalitäten bei effektiver Zollkontrolle ausgerichtet.
Die genannte Konvention tritt in Russland am 21.Februar 2011 in Kraft.