Änderungen im Gesetzbuch zum Binnenschiffsverkehr der Russischen Föderation

Durch das Föderalgesetz „Über die Einbringung von Änderungen in das Gesetzbuch zum Binnenschiffsverkehr der Russischen Föderation“ vom 11. Juli 2011 wurde das Gesetzbuch um Artikel 23.1. „Fahrten von unter ausländischen Flaggen fahrenden Schiffen auf Binnenwasserwegen“ ergänzt.

Der neue Artikel ermöglicht die Fahrt von unter der Flagge ausländischer Staaten fahrenden Schiffen auf den russischen Binnenwasserwegen auf Grundlage internationaler Verträge der Russischen Föderation sowie auf Grundlage von Beschlüssen der russischen Regierung.

Die Änderungen, die in das Gesetzbuch zum Binnenschiffsverkehr eingebracht worden, legen außerdem fest, dass für die Fahrt von Sport-, Exkursions- und Tourismusschiffen die Gesamtzahl der Personen auf dem Schiff höchstens 18 betragen darf, darunter höchstens 12 Passagiere. Die Fahrten von unter ausländischen Flaggen fahrenden Schiffen auf den Binnenwasserwegen erfolgt nach den von der russischen Regierung festgelegten Regeln. Dabei müssen sich auf den genannten Schiffen Dokumente, die den Typ und den Zweck des entsprechenden Schiffs sowie das Recht unter der Flagge des Staats, in dem das Schiff registriert ist, zu fahren, bestätigen.

Das Verzeichnis der für unter ausländischer Flagge fahrenden Schiffe geöffneten Hafen und Binnenwasserwegen wird durch die russische Regierung festgelegt.

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