Gericht für den Schutz geistigen Eigentums
Am 06. Dezember 2011 wurde das Föderale Verfassungsgesetz "Über die Einbringung von Änderungen in das Föderale Verfassungsgesetz "Über das Gerichtssystem der Russischen Föderation" und das Föderale Verfassungsgesetz "Über die Wirtschaftsgerichte der Russischen Föderation" auf Grund der Gründung des Gerichts für den Schutz geistigen Eigentums im System der Wirtschaftsgerichte" verabschiedet.
Spätestens zum 01. Februar 2013 muss im System der Wirtschaftsgericht ein Gericht gegründet werden, das auf die Verhandlung von Fällen aus dem Bereich des Geistigen Eigentums spezialisiert ist: das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums.
Das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums wird für die Verhandlung von Streitigkeiten, die mit dem Schutz geistigen Eigentums verbunden sind, in erster und zweiter Instanz zuständig sein.
Als Gericht erster Instanz wird das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums für folgende Fälle zuständig sein:
- Anfechtung normativer Rechtsakte von föderalen Behörden der Exekutive, die die Rechte und gesetzlichen Interessen von Antragsstellern im Bereich Rechtsschutz geistigen Eigentums und Individualisierungsmittel, unter anderem im Bereich Patentrechte und Rechte an Züchtigungsergebnissen, IC-Technologien, Produktionsgeheimnissen (Know-How), Individualisierungsmitteln juristischer Personen, Individualisierungsmitteln für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Unternehmen sowie Rechte auf die Nutzung von Ergebnissen geistigen Tätigkeit im Rahmen einer einheitlichen Technologie, berühren;
- Streitigkeiten hinsichtlich der Gewährung oder Aufhebung des Rechtsschutzes von Ergebnissen geistiger Tätigkeit und diesen gleichgestellten Individualisierungsmitteln juristischer Personen, Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Unternehmen (ausgenommen Objekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte sowie IC-Technologieobjekten), darunter:
- Anfechtungen nichtnormativer Rechtsakte, -beschlüsse und –handlungen (Unterlassungen) der föderalen Exekutivbehörde für geistiges Eigentum, der föderalen Exekutivbehörde für Züchtungsergebnisse und deren Dienstpersonen sowie von Behörden, die von der Regierung der Russischen Föderation dazu ermächtigt sind, Patentanträge für geheime Erfindungen zu bearbeiten;
- Anfechtungen von Urteilen des föderalen Kartellrechtsamt über die Anerkennung von Handlungen, die mit dem Erwerb von Exklusivrechten auf Individualisierungsmittel juristischer Personen, Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Unternehmen verbunden sind, als unlauteren Wettbewerb;
- Festlegen von Patentinhabern;
- Fragen zu Unwirksamkeitserklärungen von Patenten auf Erfindungen, Gebrauchsmuster, Industriemuster und Züchtungsergebnissen sowie Beschlüssen über die Gewährung von Rechtsschutz für Markenzeichnen, Warenursprungsbezeichnungen sowie über die Gewährung von Exklusivrechten auf die Verwendung einer solcher Bezeichnung, sofern die föderale Gesetzgebung kein anderes Verfahren für Unwirksamkeitserklärungen vorsieht;
- Fragen zur vorzeitigen Aufhebung des Rechtschutzes einer Marke aufgrund von Nichtverwendung.
Die genannten Fälle werden vom Gericht unabhängig davon, ob die Seiten der Rechtsverhältnisse, aus denen die Streitigkeiten entstanden, Organisationen, Einzelunternehmer oder Bürger sind, verhandelt.
Als Gericht zweiter Instanz verhandelt das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums Fälle, die in erster Instanz in diesem Gericht verhandelt wurden, sowie Fälle zum Schutz geistigen Eigentums, die in erster Instanz von Wirtschaftsgerichten und Wirtschaftsberufungsgerichten verhandelt wurden.
Das Gesetz sieht außerdem die Einführung eines weiteren Experten vor, der bei Wirtschaftsprozessen herangezogen wird, wenn die Meinung eines unabhängigen Spezialisten eines bestimmten Gebietes notwendig ist, um gewisse Umstände zu klären.
Desweiteren wird festgelegt, dass Anträge auf die vorzeitige Aufhebung des Rechtsschutzes einer Marke aufgrund von Nichtbenutzung nicht an die Föderale Exekutivbehörde zum Schutz geistigen Eigentums, sondern an ein Wirtschaftsgericht gerichtet werden müssen.