Russland ist offiziell der Welthandelsorganisation (WHO) beigetreten

Am 21. Juli 2012 hat der russische Föderationsrat das Protokoll "Über den Beitritt der Russischen Föderation zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation vom 15. April 1994" ratifiziert.

Das Protokoll sieht vor, dass Russland alle Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der WHO übernimmt. Weitere Mitgliedschaftsbedingungen, die im Laufe der Verhandlungen vereinbart wurden, werden im Verzeichnis der Zugeständnisse und Verpflichtungen hinsichtlich des Zugangs zum Waren- und Dienstleistungsmarkt geregelt.

Die Verpflichtungen der Russischen Föderation im Bereich Warenverkehr beinhalten Verpflichtungen zu den Export- und Importzöllen sowie zu den Umfängen von Landwirtschaftsunterstützungen, Tarifquoten und Exportsubventionen, die den Handel verzerren. In der Tarifvereinbarung werden Mindest- und Maximalzollsätze,  der jährliche Senkungssatz der Zolltarife sowie die Fristen der Übergangszeiten, in denen die endgültige Senkung der Zollgebühren erfolgen muss, festgelegt.

Die Übergangsfristen für die Liberalisierung des Marktzugangs betragen durchschnittlich zwei bis drei Jahre, für besonders sensible Güter bis zu fünf bzw. sieben Jahren.

Das Protokoll tritt am 30. Tag nach der Ratifizierung durch die Russische Föderation in Kraft.

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