Vereinbarung zur internationalen Amtshilfe zwischen dem Justizministerium der Russischen Föderation und dem Justizministerium der Republik Polen
Am 17. Mai 2012 ist die russisch-polnische Vereinbarung zur Vereinfachung der behördlichen Zusammenarbeit bei der rechtlichen Unterstützung in Zivilprozessen in Kraft getreten.
Die Vereinbarung basiert auf dem Vertrag zur Amtshilfe und zu rechtlichen Fragen bei Zivil- und Strafprozessen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Polen vom 16. September 1996.
Unter anderem wird festgelegt, dass polnische Gerichte bei Prozessen Anträge auf Amtshilfe zur Weiterleitung durch die Landesgerichte an die örtlichen Behörden richten, die die Anträge an das jeweilige zuständige russische Gericht weiterleiten.
Ordentliche Gerichte der Russischen Föderation richten bei Prozessen Anträge auf Amtshilfe durch die örtlichen Behörden an die Landesgerichte, die die Anträge wiederum an das zuständige polnische Gericht weiterleiten.
Wirtschaftsgerichte ersuchen direkt bei einem Landesgericht, das den Antrag anschließend an das zuständige polnische Gericht weiterleitet, um Amtshilfe.
Ein russisches Gericht, das von einer örtlichen Behörde einen Antrag auf Amtshilfe eines polnischen Gerichts erhalten hat, führt den Auftrag aus oder leitet ihn an ein Gericht weiter, das befähigt ist, dem Auftrag nachzukommen.