Der Begriff Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes (Geldwäsche)

Der russische Föderale Dienst für Finanzkontrolle hat einen Entwurf des Föderalgesetzes „Über die Eintragung von Änderungen in einige Rechtsakte der Russischen Föderation“ (im Weiteren „Entwurf“ genannt) erarbeitet. Der größte Teil der Änderungen dient der erhöhten Transparenz von Devisentransaktionen, die notwendig ist, um Geldwäsche zu verhindern. Der Entwurf sieht außerdem vor, ein Verzeichnis der Gründe vor, bei deren Vorliegen die Bank den Abschluss oder die Ausführung eines Bankkontovertrages ablehnen kann.

Der Begriff Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes (Geldwäsche) 

Die Rechtsgrundlage im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei in der Russischen Föderation ist das Föderalgesetz „Über die Bekämpfung der Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes (Geldwäsche) und die Finanzierung von Terrorismus“ vom 07.08.2011  (im Weiteren „Gesetz“ genannt). In dieses Gesetz sollen durch den genannten Entwurf wichtige Änderungen eingebracht werden.

Nach der geltenden Fassung des Gesetzes wird unter Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes (Geldwäsche) die Verleihung einer rechtmäßigen Ansicht des Besitzes, der Nutzung oder Verfügung von Geld oder anderem Vermögen, das durch eine Straftat erzielt wurde, verstanden. Anders ausgedrückt, bevor die Tatsache der Geldwäsche festgestellt werden kann, muss bewiesen werden, dass das Geld illegal erwirtschaftet wurde. Der Gesetzgeber zählt allerdings nicht alle Straftaten dazu. Werden ausländische Devisen in größerer Menge nicht aus dem Ausland rückerstattet, Zollgebühren oder Steuern nicht gezahlt, gelten diese Handlungen nicht als Verbrechen, die der Geldwäsche vorangehen.

Die von Russland ratifizierten internationalen Rechtsakte ermöglichen es der russischen Gesetzgebung in bestimmtem Rahmen selbst zu entscheiden, welche Verbrechen als Verbrechen, die der Geldwäsche vorausgehen, gelten, und welche nicht. Artikel 6 des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (New York 15.11.2000) legt beispielsweise fest, dass jeder Vertragsstaat bestrebt sein sollte, bezüglich der  Straftaten, die der Geldwäsche vorhergehen, einen möglichst breit gefächerten Katalog von Haupttaten anzuwenden. Es liegen daher keine Hindernisse vor, um die oben genannten Verbrechen als Strafteten, die Geldwäsche vorangehen, zu werten. Diese Haltung vertritt auch der Gesetzgeber im genannten Entwurf.

Bei der Heranziehung zur strafrechtlichen Verantwortung für die Geldwäsche illegal erwirtschafteten Geldes oder anderen Vermögens ist deren Höhe wichtig. Als schwere Straftat gilt die Geldwäsche hoher Summe. Der Entwurf sieht vor den Betrag, der als hoch gilt, von 6 Millionen auf 600.000 Rubel zu senken, Geldwäsche von Beträgen von über 6 Millionen Rubel sollen dabei als „besonderes schwere Straftaten“ gelten.

Der Entwurf sieht vor, dass Personen, die Handlungen zur Geldwäsche begangen haben, neben strafrechtlichen Maßnahmen auch die Konfiszierung des durch die Straftat erhaltenen Vermögens auferlegt werden kann.  

Subjekte in der Bekämpfung der Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes 

Zur Warnung, Ermittlung und Unterbindung von Handlungen, die der Geldwäsche dienen, reguliert das Gesetz die Beziehung russischer und ausländischer Personen sowie Staatenloser, Organisationen, die Geld-oder Vermögenstransaktionen durchführen, sowie staatlicher Behörden, die die genannten Transaktionen kontrollieren. In Artikel 5 des Gesetzes werden die Kategorien von Organisationen, die unter das Gesetz fallen, genannt. Der Entwurf sieht vor, dieses Verzeichnis um folgende Subjekte zu erweitern:

  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;
  • Versicherungsmakler;
  • nichtstaatliche Rentenfonds, die über eine Lizenz für die Tätigkeitsausübung im Bereich Rente und Versicherung verfügen;
  • Mobilfunkanbieter, die über das Recht verfügen, selbstständig mobile Fernfunkdienstleistungen anzubieten.

Der Entwurf bringt in die Gesetzgebung über die Bekämpfung der Geldwäsche den Begriff „Benefiziarberechtigter“ ein. Der Benefiziarberechtigte ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt, selbstständig oder gemeinsam mit verbundenen (affiliierten) Personen über die Möglichkeit verfügt, Handlungen (Beschlüsse) des Kunden zu bestimmen. Kriterien für die Zuordnung als Benefiziarberechtigter und die Anforderungen an das Identifikationsverfahren werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Für Kreditinstitutionen werden sie nach Abstimmung mit dem Föderalen Amt für Finanzmärkte sowie mit dem russischen Föderalen Dienst für Finanzkontrolle von der Russischen Bank festgelegt.

Transaktionen, die der obligatorischen Kontrolle unterliegen 

Nach dem geltenden Gesetz unterliegen Transaktionen mit Geld oder anderem Vermögen, die gleichzeitig Mengen- und dem Qualitätskriterium erfüllen, der obligatorischen Kontrolle. Der Entwurf sieht vor, das erste Kriterium beizubehalten. Eine obligatorische Kontrolle wird bei Transaktionen mit einem Wert von mindestens 600.000 Rubel bzw. dem Gegenwert in ausländischer Währung durchgeführt. Das Qualitätskriterium soll dagegen geändert werden. Das Verzeichnis der Transaktionen, die der obligatorischen Kontrolle unterliegen, wird wesentlich erweitert. Hierzu gehören nun:

  • Vergabe von Darlehen in Bargeld auf Grundlage eines Darlehensvertrages durch eine Mikrofinanzorganisation sowie Rückzahlung solcher Darlehen in Bargeld;
  • Überweisen (Abheben) von Geld auf ein Konto (von einem Konto) auf Grundlage eines Leasingvertrages;
  • Gewährung (Erhalt) eines Darlehens, dessen Zinssatz weniger als die Hälfte des Refinanzierungssatzes zum Tag der Gewährung des Darlehens beträgt;
  • Gewährung und (oder) Erhalt von Geld aufgrund einer Forderung eines Kunden (Gläubigers) an eine Dritte Person (Schuldiger).

Der Entwurf sieht vor, Geldüberweisungen sowie eine Reihe anderer Transaktionen zur Versicherung und Risikoversicherung in Höhe von 3 Millionen Rubel oder dem Gegenwert in einer ausländischen Wahrung zu kontrollieren.

Kreditorganisationen wird verboten Konten (Einlagen) anonymer Besitzer (d.h. natürlicher oder juristischer Personen, die keine Ausweisdokumente vorgelegt haben) oder Besitzer, die ein Pseudonym verwenden, zu eröffnen und zu führen.

Wenn eine ausreichende Begründung vorliegt, die bezeugt, dass eine Transaktion mit der Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes oder der Finanzierung von Terrorismus verbunden ist, wird der russische Föderale Dienst für Finanzkontrolle  die entsprechenden Informationen und Materialien nicht nur an die Strafverfolgungsbehörde, sondern auch an das Finanzamt weiterleiten. 

Recht der Bank auf die Ablehnung eines Vertragsabschlusses oder die Erfüllung eines Bankkontovertrages nach den gesetzlichen Begründungen

Der Entwurf sieht vor, den Banken das Recht einzuräumen, den Abschluss oder die Erfüllung eines Bankkontovertrages abzulehnen. Begründungen für die Ablehnung der Kreditorganisation, einen Bankkonto (Einlagen)vertrag mit einer natürlichen oder juristischen Person abzuschließen, können, unter anderem, solche Umstände wie der Verdacht, Ziel des Vertragsabschlusses sei die Geldwäsche. 

Banken sind unter folgenden Begründungen berechtigt, die Erfüllung eines Bankvertrages abzulehnen: Durchführung von Transaktionen durch den Kunden, die keinen offensichtlichen ökonomischen oder legalen Sinn haben, Durchführung von Transaktionen, die nicht den Tätigkeitsarten der Organisation entsprechen, mehrfache Durchführung von Transaktionen, deren Charakter die Annahme zulässt, ihr Ziel sei die Absicht, obligatorische Kontrollen zu unterlaufen. 

Kriterien für einen begründeten Verdacht darüber, dass die Transaktion der Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes dient, werden von der Russischen Bank in Absprache mit dem russischen Föderalen Dienst für Finanzkontrolle festgelegt.

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