Beauftragte für Unternehmerrechte
Im Mai 2013 trat das Föderalgesetz Nr. 78-FG "Über Beauftragte für Unternehmerrechte in Russland" (im Weiteren "Gesetz" genannt) vom 07.05.2013 in Kraft, das den juristischen Status und die Kompetenzen des Föderalbeauftragten und der Regionalbeauftragten für Unternehmerrechte in der Russischen Föderation festlegt.
Laut Gesetz können sich folgende Unternehmer zum Schutz ihrer Rechte und Interessen an den Beauftragten wenden:
- Russische Unternehmer, die ihrer Tätigkeit in Russland oder im Ausland nachgehen;
- Ausländische Unternehmer, die ihrer Tätigkeit in Russland nachgehen.
In die Kompetenz des Beauftragten fallen unter anderem die Annahme von Beschwerden von Unternehmern, die die Verletzung ihrer Rechte und gesetzlich geschützten Interessen betreffen, sowie das Ergreifen von Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen der Prüfung der Beschwerden. Regionale Beauftragte sind berechtigt die Beschwerden von Unternehmern, die im jeweiligen Teilsubjekt der Russischen Föderation registriert sind, zu prüfen.
Das Einreichen von Beschwerden beim Beauftragten stellt ein eigenes Verfahren für den Schutz von Unternehmerrechten dar und wirkt sich nicht auf die Möglichkeit andere Schutzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen aus (beispielsweise den Rechtsweg einzuschlagen).
Das Gesetz legt die Pflicht des Beauftragten fest, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, wenn Rechtsverstöße und Interessensverletzungen festgestellt wurden. Der Beauftragte muss eine oder mehrere der folgenden Handlungen durchführen:
- Beschwerden der zuständigen staatlichen (kommunalen) Behörde zur sachlichen Prüfung übergeben. Beschwerden können nicht an die Behörde oder die Dienstperson übergeben werden, deren Handlungen kritisiert werden;
- der staatlichen (kommunalen) Behörde, die die Rechte des Unternehmers verletzte, ein Gutachten mit Angaben konkreter Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Rechte des Unternehmers unternommen werden müssen, zusenden;
- zum Schutz der Rechte des Unternehmers den Rechtsweg (Klageweg) einschlagen sowie in Kraft getretene Rechtakte der Wirtschaftsgerichte, die in Bezug auf den Antragsteller gefasst wurden, anfechten;
- sich mit der Forderung auf die Heranziehung schuldiger Personen zur strafrechtlichen, administrativen oder disziplinarischen Verantwortlichkeit an staatliche Behörden wenden;
- Unternehmern Fragen, die deren Rechte betreffen, beantworten.