Viele ausländische Staatsbürger brauchen ab jetzt einen russischen Führerschein

Am 5. November 2013 tritt Novelle des Föderalgesetzes Nr. 196-FG "Über die Verkehrssicherheit" Artikel 20, 25 und 26 vom 10.12.1995 sowie der neue Artikel 12.32.1 des russischen Verwaltungsrechtskodex in Kraft.

Nach den neuen Regelungen ist es juristischen Personen und Einzelkaufleuten verboten Kraftfahrzeuge zu lenken, wenn sie keinen russischen nationalen Führerschein haben, der das Recht, Kraftfahrzeuge der entsprechende Kategorie und Unterkategorie zu lenken, bestätigt. Es ist nicht zulässig im Rahmen von Unternehmens- oder Arbeitstätigkeit auf Grundlage ausländischer nationaler oder internationaler Führerschein Auto zu fahren.

Bei Verstößen muss ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Rubel gezahlt werden. Es haften die Dienstpersonen, die für den technischen Zustand und die Nutzung des Fahrzeuges zuständig sind.

Um einen russischen Führerschein zu bekommen, müssen ausländische Staatsbürger eine Prüfung zu den Grundlagen des Autofahrens ablegen. Die Prüfung erfolgt in russischer Sprache.

Privatfahrzeuge dürfen dagegen weiterhin auch dann gefahren werden, wenn der Fahrer über einen internationalen oder nationalen Führerschein seines Landes verfügt. Am 13. Mai 2014 wird Artikel 25 Punkt 4 des Föderalgesetzes "Über die Verkehrssicherheit" in Kraft treten, nach dem ausländische Staatsbürger in Russland auf Grundlage eines internationalen Führerscheins Auto fahren dürfen, wenn dieser zusammen mit dem nationalen Führerschein vorgelegt wird.

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