Eine Gesellschaft, die an einem gesellschaftsrechtlichen Konflikt beteiligt war, veräußerte die eingetragenen Warenzeichen einer Offshore-Firma. Die Juristen von PRESIDENT CONSULT fochten die Übertragung der Rechte an den Warenzeichen an, weil sie meinten, die Übertragung sei in böser Absicht geschehen. Bei der Recherche kamen Dokumente zutage, die die Position des Klägers offensichtlich unterstützen. Es wurde ein Gutachten erstellt, das den tatsächlichen Marktwert des veräußerten Vermögens zeigte. Im Ergebnis wurde gerichtlich bewiesen, dass die Vertragsparteien eine Absprache getroffen hatten, die die Interessen der juristischen Person verletzte, deren Gesellschafter unser Mandant war. Das Gericht anerkannte das Rechtsgeschäft als ungültig und beschloss die Rückgabe der unrechtmäßig veräußerten Rechte geistigen Eigentums an den ursprünglichen Besitzer.