Unser Mandant (eine Aktiengesellschaft) wandte sich in folgender ungewöhnlicher Sache an uns: der Gesellschaft gelang es nicht ein Produktionsgrundstück, das innerhalb der Stadtgrenzen von Petersburg lag, zu erwerben und registrieren, bevor der Vermessungsplan des Grundstücks genehmigt worden war. Auf dem staatlichen Grundstück befand sich eine privatisierte Immobilie, die bereits Eigentum der Gesellschaft war.
Durch den genehmigten Vermessungsplan lagen die Objekte der Gesellschaft nicht auf einem Grundstück (wie es de facto der Fall war), sondern auf acht getrennten Grundstücken, weshalb die Registrierung des Grundstücks zum Aufkauf aus dem staatlichen Eigentum nach Art. 36 des russischen Bodengesetzbuches ohne Änderungen im Vermessungsplan nicht möglich war. Die Situation wurde dadurch erschwert, dass die städtischen Ämter es unter dem einen oder anderen Vorwand ablehnten, für Privatpersonen Änderungen in städtische Vermessungspläne einzutragen. Das Gericht wiederum weigerte sich, solche Vermessungspläne als unter Verletzung des Gesetzes verabschiedet anzuerkennen. Unser Mandant befand sich in einer juristischen Sackgasse.
Nach einer detaillierten Analyse gelang es den Juristen von PRESIDENT CONSULT eine Strategie auszuarbeiten, die effektiv war und der Situation gerecht wurde: eine Reihe gerichtlicher und administrativer Maßnahmen wurde geplant und anschließend gleichzeitig und aufeinander abgestimmt umgesetzt. Dies ermöglichte es dem Mandanten in kürzester Zeit eine Genehmigung zu erhalten, um den Vermessungsplan des umstrittenen Geländes zu ändern.
Mit dieser Genehmigung konnte der Mandant selbstständig die notwendigen Änderungen im Vermessungsplan ausarbeiten, das Grundstück in den entsprechenden Grenzen registrieren und den Erwerb des Grundstücks als Privateigentum abschließen.