Die Steuerexperten von PRESIDENT CONSULT bieten folgende Dienstleistungen an:

  • Optimale Strukturierung der Vertragsbeziehungen, auch bei internationalen Transaktionen;
  • Beratung zu den steuerlichen Folgen von Rechtsgeschäften;
  • Korrektur von Vertragsentwürfen unter Berücksichtigung von Änderungen und Zusätzen in der Gesetzgebung.

PRESIDENT CONSULT vertritt und verteidigt die Interessen seiner Mandanten bei der Regelung von Steuerstreitigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Teilnahme an Verhandlungen mit befugten Vertretern des Finanzamts zu Fragen, die mit der Ausübung der finanziell-wirtschaftlichen Tätigkeit des Mandanten verbunden sind. Bei einem solchen Mandat ist es unser Ziel, die Meinungsverschiedenheiten, die zwischen Mandant und Finanzamt entstehen können, möglichst rasch beizulegen.
  • Einlegen von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte aufgrund externer Steuerprüfungen, Erstellen und Einreichen von Appellationsklagen gegen Entscheidungen, die auf der Grundlage von Ergebnissen einer Steuerprüfung gefasst wurden. Wenn es bereits bei der Verhandlung über die Einsprüche gelingt, dass alle oder einige berechnete Steuerforderungen zurückgenommen werden, kann der Streitfall außergerichtlich beigelegt werden, was die finanziellen Verluste minimiert.
  • Gerichtliche Anfechtung von Entscheidungen und Handlungen (bzw. unterlassenen Handlungen) des Finanzamts und dessen Vertretern. Es ist sinnvoll, zu dieser Maßnahme zu greifen, wenn eine außergerichtliche Beilegung eines Steuerkonflikts vollständig oder teilweise unmöglich ist.

Beispiele aus der Praxis