Eine Baufirma wandte sich an PRESIDENT CONSULT, da sie Rechtsschutz gegenüber dem Finanzamt brauchte. Das Finanzamt hielt es für unzulässig, dass Verluste, die durch die Differenz zwischen von Investoren erhaltenen Vermögensrechten an Wohnungen als Finanzierungsmittel und Baukosten entstanden war, in die außerbetrieblichen Aufwendungen einbezogen worden waren. Das Finanzamt fasste den Beschluss, dass der Mandant Gewinnsteuer nachzahlen sowie Verzugszinsen zahlen müsste.
Unsere Experten fochten den Beschluss des Finanzamtes im Wirtschaftsgericht an und setzten gleichzeitig eine einstweilige Verfügung durch, die es dem Finanzamt untersagte, die Rückstände und Strafzahlungen vom Konto der Baugesellschaft einzuziehen. Vor Gericht bewiesen unsere Juristen die Rechtmäßigkeit des Vorgehens unseres Mandanten, in dem sie sich auf eine Analyse der Steuergesetzgebung und der Rechtspraxis in Steuerstreitigkeiten, unter anderem auf Rechtsakte des russischen Verfassungsgerichts, bezogen.
Das Gericht unterstütze die Position unseres Mandanten und anerkannte den Beschluss des Finanzamtes in allen drei Instanzen als nichtig.