Falls Ihr Unternehmen über einen hauseigenen Juristen verfügt, heißt das noch lange nicht, dass Sie bei Wirtschaftsstreitigkeiten nicht unser Mandant sind. Ein Wirtschaftsprozess kann nicht einfach als die Summe der verschiedenen Vorgänge, die durch das Wirtschaftsprozessgesetzbuch festgelegt sind, betrachtet werden. Gerichtsverfahren sind eine echte Kunst, die Erfahrung, Wissen, Interesse und sogar Liebe zum Wirtschaftsprozess voraussetzen. Nur ein erfahrener Jurist kann Wendungen in Gerichtsverfahren rechtzeitig vorhersehen, den Charakter und die Ansichten der Richter erkennen und schnellstens korrekte, juristisch durchdachte Entscheidungen treffen.

In unserer Gerichtspraxis gab es schon viele Fälle, in denen Mandanten, die eine zunächst scheinbar aussichtslose Position vertreten haben, ausschließlich dank der klugen Anwendung unseres Wissens über Wirtschaftsprozesse vor Gericht gewonnen haben.

Nicht zu unterschätzen sind auch die Bekanntheit und der gute Ruf des Juristen, der Ihren Rechtsfall vertritt. Dies wirkt sich psychologisch auf den Verfahrensverlauf aus und stellt somit einen wichtigen taktischen Vorteil dar, der am Ende zum gewünschten Ergebnis führt. PRESIDENT CONSULT gewinnt mehr als 200 Prozesse pro Jahr.

Die Juristen von PRESIDENT CONSULT:

  • vertreten die Interessen unserer Mandanten in Wirtschaftsprozessen aller Instanzen sowie in ordentlichen Gerichten in folgenden Gebieten:
    • Unternehmenskonflikte;
    • Streitigkeiten mit staatlichen Behörden in steuerlichen, kartellrechtlichen und bodenrechtlichen Angelegenheiten [ссылка на соотв. разделы сайта – здесь или внизу страницы?];
    • Wirtschaftsstreitigkeiten;
    • Prozesse, die sich aus Insolvenzverfahren ergeben;
    • arbeitsrechtliche Streitigkeiten;
  • setzen die Interessen der Mandanten bei der Vollstreckung von Gerichtsurteilen durch;
  • vertreten die Interessen der Mandanten bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit staatlichen Behörden und kommerziellen Unternehmen,

Die Juristen von PRESIDENT CONSULT haben auch viel Erfahrung mit der gerichtlichen Interessenvertretung natürlicher Personen in familienrechtlichen Streitigkeiten, u.a. wenn einer der Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft hat.

Beispiele aus der Praxis