Eine genaue Untersuchung der Tonaufzeichnung einer Gerichtsverhandlung ermöglichte es uns, eine Begründung zu finden, um das Urteil der ersten Instanz aufheben zu lassen.

Die russische Prozessgesetzgebung enthält die Bestimmung, dass richterliche Beratungen geheim bleiben müssen. Bei der Urteilsfällung werden die Beratungen der Richter in gesonderten Räumlichkeiten und nur unter Teilnahme derjenigen Richter, die den Fall verhandeln, geführt. Die Verletzung des Beratungsgeheimnisses stellt die Grundlage für die Aufhebung oder Änderung eines Gerichtsurteils der ersten Instanz dar. In der Praxis gelingt es allerdings nur sehr selten, diese Tatsache anzuführen, um Gerichtsurteile aufheben zu lassen, da es schwierig ist, aufzudecken und nachzuweisen, dass das Beratungsgeheimnis verletzt wurde. 

Unseren Spezialisten, welche die Tonaufnahmen der Gerichtssitzung genau untersuchten, gelang es, der Berufungsinstanz zu beweisen, dass die Richter der ersten Instanz ihre Besprechungen nicht geheim gehalten hatten. Es wurde nachgewiesen, dass die Richter Telefonate, die die Verhandlung betrafen, geführt hatten, während sie im Beratungszimmer waren. Das Berufungsgericht nahm den Fall nach den Regeln des Gerichts der ersten Instanz zur Verhandlung an.

Dies ermöglichte den Juristen von PRESIDENT CONSULT neue Beweise vorzulegen, welche die Position unseres Mandanten bestätigten und entscheidend dafür waren, dass das neue Urteil zu seinen Gunsten gefällt wurde. Wenn der Fall weiter nach den Regeln der Berufungsinstanz geführt worden wäre, wäre es sehr schwierig gewesen, neue Beweise vorlegen zu dürfen.

Ein Stiefvater hatte seiner Stieftochter Geld auf ihr Bankkonto überwiesen, um sie beim Wohnungskauf zu unterstützen. Als der Stiefvater sich später von der Mutter seiner Stieftochter scheiden ließ, forderte er das Geld zurück, indem er sie der ungerechtfertigten Bereicherung bezichtigte. Die Stieftochter wandte sich an PRESIDENT CONSULT, nachdem das Gericht der ersten Instanz ein Urteil zugunsten des Stiefvaters gefällt hatte. Sie bat PRESIDENT CONSULT, ihre Rechte zu verteidigen.

Die Schwierigkeit bestand darin, dass die zu diesem Zeitpunkt gängige Rechtspraxis zum Nachteil unserer Mandantin lag. Aufgrund dieser Praxis wurde Geld, das von einer natürlichen Person auf das Bankkonto einer anderen natürlichen Person überwiesen worden war, als ungerechtfertigte Bereicherung anerkannt und konnte vom Auftraggeber der Überweisung auf dem Rechtsweg zurückgefordert werden. Ausgenommen waren Fälle, in denen der Grund für die Überweisung bewiesen werden konnte. Die Beweislast dafür, dass der Erhalt des Geldes tatsächlich begründet war, lag beim Beklagten.

Um die Interessen unserer Mandantin zu schützen, mussten wir beweisen, dass der Stiefvater das Geld geschenkt hatte, obwohl er dies abstritt. Ein Schenkungsvertrag zwischen Stiefvater und Stieftochter war nicht unterschrieben worden und die Zeugenaussagen der Mutter unserer Mandantin waren vom Gericht der ersten Instanz nicht berücksichtigt worden.

Unsere Herangehensweise an diesen Fall war gründlich und verantwortungsvoll. Es gelang uns, die Berufungsinstanz darauf aufmerksam zu machen, wie die Lebensumstände unserer Mandantin ausgesehen hatten, die mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater zusammengewohnt hatte. Das Gericht erster Instanz hatte diese Lebensumstände nicht berücksichtigt, es war aber notwendig, sie zu untersuchen, um ein Urteil fällen zu können. Wir konnten das Berufungsgericht davon überzeugen, dass es sich in der Tat um eine Schenkung gehandelt hatte und kein Vertrag vorlag, weil zwischen den Familienmitgliedern vertrauensvolle, verwandtschaftliche Beziehungen bestanden hatten. Das Geld war mit dem Ziel übergeben worden, unsere Mandantin beim Wohnungskauf zu unterstützen und es hatte keine Pflicht bestanden, es zurückzuzahlen. Außerdem hatte der Stiefvater lange Zeit, nachdem er das Geld übergeben hatte, keinerlei Rückzahlungen verlangt. Diese Forderungen erhob er erst nach der Scheidung von der Mutter unserer Mandantin.

Das Berufungsgericht untersuchte die tatsächlichen Lebensumstände unserer Mandantin und berücksichtigte die Zeugenaussagen ihrer Mutter. Das Gericht beschränkte sich nicht auf eine Untersuchung der formalen Aspekte des Falls und kam ausgehend von sämtlichen Beweisen, die wir angeführt hatten, zu dem Schluss, dass der Schenkungscharakter der Hilfe, die der Stiefvater und die Mutter unserer Mandantin erwiesen hatten, bewiesen war.

Das Bezirksgericht stellte sich auf die Seite unserer Mandantin und lehnte es ab, die Forderungen des Stiefvaters zu erfüllen. Das Gerichtsurteil ist mittlerweile in Kraft getreten.

Im Rahmen eines Wirtschaftsprozesses vertrat unsere Kanzlei die Interessen einer juristischen Person, die in einem Rechtsstreit die Beklagte war. Die Klägerin hatte für die Beklagte juristische Dienstleistungen erbracht, um die Nutzungsart eines Grundstücks im Leningrader Gebiet von landwirtschaftlich zu industriell zu ändern. Die Schulden für die Bezahlung dieser Dienstleistungen betrugen 15 Millionen Rubel.

Die Beklagte erkannte die Klage nicht an und wies in der Begründung ihrer Schlussfolgerungen darauf hin, dass der strittige Dienstleistungsvertrag rückdatiert unterschrieben worden war, nachdem der Generaldirektor der Beklagten, der ihn unterzeichnet hatte, entlassen worden war. Ziel dieser Handlung sei gewesen, der Beklagten zu schaden. Die Beklagte bestand außerdem darauf, dass keine Beweise für die direkte Beteiligung des Klägers bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vorlagen.

Es hatte bereits früher einen Gerichtsprozess gegeben, in dem vom Kläger Geld zugunsten einer juristischen Person eingetrieben worden war, welche vom Kläger für die tatsächliche Ausführung der Dienstleistungen, die der Kläger mit unserem Mandanten vereinbart hatte, herangezogen worden war. Die Schulden, die eingetrieben werden sollten, beliefen sich auf 100.000 Rubel.

Im Prozess wurde ein Zeuge verhört – der frühere Generaldirektor der Beklagten.

Das Wirtschaftsgericht der ersten Instanz stützte sich auf die Zeugenaussagen sowie auf weitere Beweise, die von unseren JuristInnen gesammelt worden waren, und erkannte den strittigen Vertrag als Scheingeschäft an, er wurde also abgeschlossen, ohne die Absicht, die entsprechenden rechtlichen Folgen zu schaffen. Ein Scheingeschäft stellt keine rechtliche Grundlage dar, um den Schuldforderungen nachzukommen.

Der Kläger legte daraufhin Berufung ein, da er nicht der Ansicht war, dass es sich um ein Scheingeschäft handelte, weil die vertraglich festgelegten Arbeitsziele erreicht worden waren. Das Gericht der zweiten Instanz widerrief das Urteil.

Die ExpertInnen von PRESIDENT CONSULT nutzten die in den Akten vorhandenen und selbst gesammelten Beweise und verteidigten die Interessen unseres Mandanten. Sie bewiesen vor Gericht, dass ausgehend von der Berechnung des Wertes des Grundstücks und der Höhe der Schulden aus dem Vertrag, die vollständige Erfüllung des Vertrages durch die Beklagte für diese zum vollständigen Verlust ihres Eigentums geführt und ein Rechtsmissbrauch von Seiten des Klägers dargestellt hätte. In den Akten fehlten außerdem Beweise für vom Kläger erbrachte Dienstleistungen im Wert von mehr als 100.000 Rubel. Diese Summe entsprach den der Beklagten tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für die Nutzungsartänderung des Grundstücks.

Das Gericht der zweiten Instanz berücksichtigte diese Schlussfolgerungen und kam der Forderung des Klägers nur hinsichtlich der Eintreibung von 200.000 Rubel nach (100.000 Rubel waren der tatsächliche Wert der erbrachten Dienstleistungen, weitere 100.000 Rubel waren Verzugszinsen für die verspätete Zahlung).

Dieses Urteil stellt tatsächlich die gerechteste Beilegung des Rechtsstreits dar.

Eine Dame aus Sankt Petersburg wandte sich mit der Bitte an PRESIDENT CONSULT, ihr Erbschaftsrecht zu beweisen. Die Partnerschaft ihrer Eltern war nicht offiziell registriert worden. Nach den zu ihrer Geburt geltenden Normen des sowjetischen Ehe- und Familiengesetzbuches wurde der Eintrag über den Vater in der Geburtsurkunde nur auf Antrag der Mutter gemacht (als Nachnamen des Vaters wurde der Nachname der Mutter genannt, Vorname und Vatersname nach ihren Angaben). Einige Jahre nach der Geburt der Tochter zerbrach die Beziehung der Eltern und der Vater zog nach Moskau, wo er bis zu seinem Tod im Dezember 2013 lebte. Die Mutter starb bereits 2008. Der Vater anerkannte seine Tochter, er pflegte den Kontakt zu ihr und unterstützte sie finanziell. Er plante auch, seine Vaterschaft juristisch zu dokumentieren, doch sein plötzlicher Tod durch einen Autounfall verhinderte dies. Es lagen keinerlei Urkunden oder Beweisstücke vor, die seine Anerkennung der Vaterschaft belegten. Der Vater hinterließ eine Dreizimmerwohnung in Moskau. Das Recht darauf beanspruchte die Mutter des Erblassers, die zu diesem Zeitpunkt der einzige gesetzliche Erbe war. Ein Testament lag nicht vor. Die Mutter des Verstorbenen lehnte das Erbschaftsrecht unsere Mandanten ab und bestritt deren Verwandtschaft mit dem Verstorbenen, obwohl sie unsere Mandantin zu Lebzeiten ihres Sohnes wie ihre Enkelin behandelt hatte.

Die Klage auf die Anerkennung der Vaterschaft und die Erbschaft wurde am Ort der Eröffnung des Nachlassverfahrens im Babuschkinskij-Bezirksgericht der Stadt Moskau eingereicht. Gleichzeitig mit der Klageschrift wurde auch der Antrag auf die Durchführung einer genetischen Abstammungsuntersuchung eingereicht (Biologisches Material des Verstorbenen befand sich in der Leichenhalle, wo die Obduktion durchgeführt worden war.)

Die rechtliche Schwierigkeit bestand darin, dass nach der Position des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, die in einer Plenumsverordnung aus dem Jahr 1996 dargelegt wird, bei der Feststellung der Vaterschaft von Kindern, die geboren wurden, als das Ehe- und Familiengesetzbuch der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik galt (1968 – 1996), die Normen aus Artikel 48 des genannten Gesetzes angewendet werden müssen. Demnach liegt der Beweis der Vaterschaft in der Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater, und nicht in der Tatsache, dass das Kind von diesem konkreten Vater abstammt. Diese rechtliche Konstruktion sieht die Durchführung genetischer Analysen nicht vor, da ihr Ergebnis die Anerkennung der Vaterschaft nicht beweisen oder widerlegen kann. Die Schwierigkeit lag, wie bereits erwähnt, darin, dass es keine Urkunden oder Beweisstücke für die Vaterschaft und ihre Anerkennung gab.

Als Nachweis für die Anerkennung der Vaterschaft wurden im Gerichtsverfahren Zeugenaussagen von Menschen, welche die Eltern der Klägerin lange kannten, gewertet. Außerdem gab das Gericht dem Antrag auf die Durchführung einer genetischen Untersuchung statt. Diese bestätigte die Abstammung der Klägerin vom Erblasser. Unter Berücksichtigung der im Prozess vorgelegten Beweise und des Untersuchungsergebnisses anerkannte das Gericht die Forderung auf die Anerkennung der Vaterschaft, welche die Grundlage für die Anerkennung des Erbschaftsrechts unserer Mandantin darstellte.

Zwei natürliche Personen waren die Gründer einer russischen Firma, die erfolgreich auf dem pharmazeutischen Markt aktiv war. Ihre Anteile an der Firma waren bei der Gründung gleich gewesen. Nach einiger Zeit entschied sich einer der Gründer aus dem gemeinsamen Geschäft auszutreten, da die Geschäftspartner unterschiedliche Vorstellungen von der weiteren Entwicklung ihrer Firma hatten. Sie konnten sich jedoch nicht über den Wert des Anteils einigen, der dem austretenden Gründer gehörte. Der verbleibende Gründer dachte, dass sein eigener Anteil an der Entwicklung der Firma wichtiger gewesen wäre und dass die Firma sich vor allem aufgrund seiner eigenen Bemühungen erfolgreich entwickelte hat. Außerdem hätte die Auszahlung der Summe, die die der austretende Gründer wollte, für die Firma de facto die Zahlungsunfähigkeit bedeutet. Die Gründer wandten sich an PRESIDENT CONSULT, da sie Hilfe bei der weiteren Verhandlungsführung brauchten.

Nachdem wir sämtliche Informationen, die die Parteien uns mitgeteilt hatten, darunter auch finanzielle Angaben, analysiert hatten, führten unsere Experten komplizierte, mehrstufige Verhandlungen mit Vertretern beider Parteien durch. Im Ergebnis einigten sich die Parteien auf einen gerechten Preis für den Anteil jedes Gründers und vereinbarten eine Auszahlung in Raten, die das Geschäft nicht gefährden würde. Das erfolgreiche Unternehmen wurde gerettet und die Interessen der Gesellschafter wurden ausgehend von den Prinzipien der Vernunft und Gerechtigkeit berücksichtigt und erfüllt.

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