Im Rahmen eines Wirtschaftsprozesses vertrat unsere Kanzlei die Interessen einer juristischen Person, die in einem Rechtsstreit die Beklagte war. Die Klägerin hatte für die Beklagte juristische Dienstleistungen erbracht, um die Nutzungsart eines Grundstücks im Leningrader Gebiet von landwirtschaftlich zu industriell zu ändern. Die Schulden für die Bezahlung dieser Dienstleistungen betrugen 15 Millionen Rubel.

Die Beklagte erkannte die Klage nicht an und wies in der Begründung ihrer Schlussfolgerungen darauf hin, dass der strittige Dienstleistungsvertrag rückdatiert unterschrieben worden war, nachdem der Generaldirektor der Beklagten, der ihn unterzeichnet hatte, entlassen worden war. Ziel dieser Handlung sei gewesen, der Beklagten zu schaden. Die Beklagte bestand außerdem darauf, dass keine Beweise für die direkte Beteiligung des Klägers bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vorlagen.

Es hatte bereits früher einen Gerichtsprozess gegeben, in dem vom Kläger Geld zugunsten einer juristischen Person eingetrieben worden war, welche vom Kläger für die tatsächliche Ausführung der Dienstleistungen, die der Kläger mit unserem Mandanten vereinbart hatte, herangezogen worden war. Die Schulden, die eingetrieben werden sollten, beliefen sich auf 100.000 Rubel.

Im Prozess wurde ein Zeuge verhört – der frühere Generaldirektor der Beklagten.

Das Wirtschaftsgericht der ersten Instanz stützte sich auf die Zeugenaussagen sowie auf weitere Beweise, die von unseren JuristInnen gesammelt worden waren, und erkannte den strittigen Vertrag als Scheingeschäft an, er wurde also abgeschlossen, ohne die Absicht, die entsprechenden rechtlichen Folgen zu schaffen. Ein Scheingeschäft stellt keine rechtliche Grundlage dar, um den Schuldforderungen nachzukommen.

Der Kläger legte daraufhin Berufung ein, da er nicht der Ansicht war, dass es sich um ein Scheingeschäft handelte, weil die vertraglich festgelegten Arbeitsziele erreicht worden waren. Das Gericht der zweiten Instanz widerrief das Urteil.

Die ExpertInnen von PRESIDENT CONSULT nutzten die in den Akten vorhandenen und selbst gesammelten Beweise und verteidigten die Interessen unseres Mandanten. Sie bewiesen vor Gericht, dass ausgehend von der Berechnung des Wertes des Grundstücks und der Höhe der Schulden aus dem Vertrag, die vollständige Erfüllung des Vertrages durch die Beklagte für diese zum vollständigen Verlust ihres Eigentums geführt und ein Rechtsmissbrauch von Seiten des Klägers dargestellt hätte. In den Akten fehlten außerdem Beweise für vom Kläger erbrachte Dienstleistungen im Wert von mehr als 100.000 Rubel. Diese Summe entsprach den der Beklagten tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für die Nutzungsartänderung des Grundstücks.

Das Gericht der zweiten Instanz berücksichtigte diese Schlussfolgerungen und kam der Forderung des Klägers nur hinsichtlich der Eintreibung von 200.000 Rubel nach (100.000 Rubel waren der tatsächliche Wert der erbrachten Dienstleistungen, weitere 100.000 Rubel waren Verzugszinsen für die verspätete Zahlung).

Dieses Urteil stellt tatsächlich die gerechteste Beilegung des Rechtsstreits dar.

Eine Dame aus Sankt Petersburg wandte sich mit der Bitte an PRESIDENT CONSULT, ihr Erbschaftsrecht zu beweisen. Die Partnerschaft ihrer Eltern war nicht offiziell registriert worden. Nach den zu ihrer Geburt geltenden Normen des sowjetischen Ehe- und Familiengesetzbuches wurde der Eintrag über den Vater in der Geburtsurkunde nur auf Antrag der Mutter gemacht (als Nachnamen des Vaters wurde der Nachname der Mutter genannt, Vorname und Vatersname nach ihren Angaben). Einige Jahre nach der Geburt der Tochter zerbrach die Beziehung der Eltern und der Vater zog nach Moskau, wo er bis zu seinem Tod im Dezember 2013 lebte. Die Mutter starb bereits 2008. Der Vater anerkannte seine Tochter, er pflegte den Kontakt zu ihr und unterstützte sie finanziell. Er plante auch, seine Vaterschaft juristisch zu dokumentieren, doch sein plötzlicher Tod durch einen Autounfall verhinderte dies. Es lagen keinerlei Urkunden oder Beweisstücke vor, die seine Anerkennung der Vaterschaft belegten. Der Vater hinterließ eine Dreizimmerwohnung in Moskau. Das Recht darauf beanspruchte die Mutter des Erblassers, die zu diesem Zeitpunkt der einzige gesetzliche Erbe war. Ein Testament lag nicht vor. Die Mutter des Verstorbenen lehnte das Erbschaftsrecht unsere Mandanten ab und bestritt deren Verwandtschaft mit dem Verstorbenen, obwohl sie unsere Mandantin zu Lebzeiten ihres Sohnes wie ihre Enkelin behandelt hatte.

Die Klage auf die Anerkennung der Vaterschaft und die Erbschaft wurde am Ort der Eröffnung des Nachlassverfahrens im Babuschkinskij-Bezirksgericht der Stadt Moskau eingereicht. Gleichzeitig mit der Klageschrift wurde auch der Antrag auf die Durchführung einer genetischen Abstammungsuntersuchung eingereicht (Biologisches Material des Verstorbenen befand sich in der Leichenhalle, wo die Obduktion durchgeführt worden war.)

Die rechtliche Schwierigkeit bestand darin, dass nach der Position des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, die in einer Plenumsverordnung aus dem Jahr 1996 dargelegt wird, bei der Feststellung der Vaterschaft von Kindern, die geboren wurden, als das Ehe- und Familiengesetzbuch der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik galt (1968 – 1996), die Normen aus Artikel 48 des genannten Gesetzes angewendet werden müssen. Demnach liegt der Beweis der Vaterschaft in der Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater, und nicht in der Tatsache, dass das Kind von diesem konkreten Vater abstammt. Diese rechtliche Konstruktion sieht die Durchführung genetischer Analysen nicht vor, da ihr Ergebnis die Anerkennung der Vaterschaft nicht beweisen oder widerlegen kann. Die Schwierigkeit lag, wie bereits erwähnt, darin, dass es keine Urkunden oder Beweisstücke für die Vaterschaft und ihre Anerkennung gab.

Als Nachweis für die Anerkennung der Vaterschaft wurden im Gerichtsverfahren Zeugenaussagen von Menschen, welche die Eltern der Klägerin lange kannten, gewertet. Außerdem gab das Gericht dem Antrag auf die Durchführung einer genetischen Untersuchung statt. Diese bestätigte die Abstammung der Klägerin vom Erblasser. Unter Berücksichtigung der im Prozess vorgelegten Beweise und des Untersuchungsergebnisses anerkannte das Gericht die Forderung auf die Anerkennung der Vaterschaft, welche die Grundlage für die Anerkennung des Erbschaftsrechts unserer Mandantin darstellte.

Zwei natürliche Personen waren die Gründer einer russischen Firma, die erfolgreich auf dem pharmazeutischen Markt aktiv war. Ihre Anteile an der Firma waren bei der Gründung gleich gewesen. Nach einiger Zeit entschied sich einer der Gründer aus dem gemeinsamen Geschäft auszutreten, da die Geschäftspartner unterschiedliche Vorstellungen von der weiteren Entwicklung ihrer Firma hatten. Sie konnten sich jedoch nicht über den Wert des Anteils einigen, der dem austretenden Gründer gehörte. Der verbleibende Gründer dachte, dass sein eigener Anteil an der Entwicklung der Firma wichtiger gewesen wäre und dass die Firma sich vor allem aufgrund seiner eigenen Bemühungen erfolgreich entwickelte hat. Außerdem hätte die Auszahlung der Summe, die die der austretende Gründer wollte, für die Firma de facto die Zahlungsunfähigkeit bedeutet. Die Gründer wandten sich an PRESIDENT CONSULT, da sie Hilfe bei der weiteren Verhandlungsführung brauchten.

Nachdem wir sämtliche Informationen, die die Parteien uns mitgeteilt hatten, darunter auch finanzielle Angaben, analysiert hatten, führten unsere Experten komplizierte, mehrstufige Verhandlungen mit Vertretern beider Parteien durch. Im Ergebnis einigten sich die Parteien auf einen gerechten Preis für den Anteil jedes Gründers und vereinbarten eine Auszahlung in Raten, die das Geschäft nicht gefährden würde. Das erfolgreiche Unternehmen wurde gerettet und die Interessen der Gesellschafter wurden ausgehend von den Prinzipien der Vernunft und Gerechtigkeit berücksichtigt und erfüllt.

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