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Das Insolvenzverfahren ist ein mächtiges Instrument, das in allen Wirtschaftsgebieten und auf allen Ebenen vom Einzelkaufmann bis zum internationalen Konzern angewendet wird. Das Ergebnis eines Insolvenzverfahrens hängt sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger direkt vom Timing und der fachlichen Qualität der juristischen Handlungen ab, die unternommen wurden, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

Für Gläubiger ist die Insolvenz eines Schuldners keineswegs nur ein Instrument, um die Grundlage für die Abschreibung der „schlechten“ Schulden zu erhalten. Bei einer korrekten Arbeitsorganisation kann der Gläubiger nicht nur die Schulden samt Verzugszinsen zurückgezahlt, sondern auch sämtliche Unkosten für das Insolvenzverfahren erstattet bekommen. Der Schuldner seinerseits kann gesetzlich die Anrechnung von Verzugszinsen und Strafen aus nichtgetilgten Verbindlichkeiten stoppen und die Möglichkeit erhalten, seine finanzielle Lage zu ordnen und erneut zu stabilisieren oder nach den Ergebnissen des Insolvenzverfahrens seine Schulden gesetzlich abzuschreiben.

Die komplizierte gesetzliche Regulierung von Insolvenzverfahren und den damit verbundenden Maßnahmen legt fest, dass daran Fachleute teilnehmen müssen. Es ist wichtig, in jeder Phase eines Verfahrens aktiv zu sein, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zu kontrollieren, an den Gläubigerversammlungen teilzunehmen und die Korrektheit von Verkäufen zu prüfen. Es ist wichtig festzustellen, ob Anzeichen für eine vorsätzliche Insolvenz vorliegen und gegebenenfalls entsprechende Schritte zu unternehmen sind. Alle Möglichkeiten der Gesetzgebung und der Rechtspraxis müssen genutzt werden.

PRESIDENT CONSULT verfügt über große Erfahrung in der juristischen Begleitung von Insolvenzverfahren. Unsere Fachleute führen eine komplexe und detaillierte Analyse der finanziellen und juristischen Lage des Schuldners durch. Die Maßnahmen, die zum Schutz der Interessen unserer Mandanten im Rahmen von Insolvenzverfahren unternehmen werden können, schließen mit ein:

- Erstellen und Einreichen der Unterlagen, die für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig sind;

- Prüfen, ob die Gläubigerversammlungen korrekt durchgeführt werden, Teilnahme an diesen Versammlungen;

- Organisation von und Teilnahme an Besprechungen mit Gläubigern im Namen des Schuldners bzw. des Gläubigers;

- Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern;

- Aufdecken und Anfechten von Rechtsgeschäften des Schuldners, die wirtschaftlich fragwürdig sind und darauf abzielen, das Vermögen des Schuldners, das im Zuge der Insolvenz eingezogen werden könnte, zu verändern;

- Feststellen von Gründen sich an die Rechtsschutzbehörden zu wenden, da der Schuldner kriminelle Handlungen vornimmt.

Beispiele aus der Praxis

Прочитано 2247 раз Последнее изменение Четверг, 06 Февраль 2014 09:37
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