Neuigkeiten-Archiv:
Entwurf für die Verordnung "Über die Sicherstellung der Transparenz in Wirtschaftsprozessen" des Plenums des Höchsten Wirtschaftsgerichts der Russischen Föderation

Auf der Webseite des Höchsten Wirtschaftsgerichts der Russischen Föderation ist der Entwurf für die Verordnung „Über die Sicherstellung der Transparenz in Wirtschaftsprozessen“ (im Weiteren „Entwurf“ genannt) des Plenums des Höchsten Wirtschaftsgerichts der Russischen Föderation veröffentlicht worden. Einige Bestimmungen des Entwurfs sind noch nicht endgültig formuliert worden und enthalten vorerst mehrere Fassungen. Im Weiteren werden nur die Erläuterungen diskutiert, die keine alternativen Formulierungen beinhalten.

Film-, Video-, Fotoaufnahmen sowie Radio-, Fernseh-, und Internetübertragungen von Gerichtsverhandlungen

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Börsennotierte Investmentfonds

Seit dem 01. September 2012 gibt es in Russland eine weitere Art offener Investmentfonds: Börsennotierte Investmentfonds (Föderalgesetz Nr. 145-FG "Über die Einbringung von Änderungen in bestimmte Gesetzesakte der Russischen Föderation" vom 28.07.2012).

Der Inhaber eines börsennotierten offenen Investmentfonds hat nicht nur das Recht, von der Verwaltungsgesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist die Rückzahlung der Wertpapiere unter Auszahlung einer finanziellen Entschädigung oder einen Anteil am Vermögen des Fonds als Eigentumsrecht zu fordern, sondern auch das Recht, an jedem beliebigen Werktag den Kauf der Wertpapiere zu dem Preis, der proportional zu seinem Anteil am allgemeinen Eigentumsrecht am Fondvermögen ist, einzufordern, und das Recht, diesen an der in den Regeln für die Treuhandverwaltung von offenen Investmentfonds genannten Börse zu den in diesen Regeln genannten Bedingungen zu verkaufen.

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Der Begriff Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes (Geldwäsche)

Der russische Föderale Dienst für Finanzkontrolle hat einen Entwurf des Föderalgesetzes „Über die Eintragung von Änderungen in einige Rechtsakte der Russischen Föderation“ (im Weiteren „Entwurf“ genannt) erarbeitet. Der größte Teil der Änderungen dient der erhöhten Transparenz von Devisentransaktionen, die notwendig ist, um Geldwäsche zu verhindern. Der Entwurf sieht außerdem vor, ein Verzeichnis der Gründe vor, bei deren Vorliegen die Bank den Abschluss oder die Ausführung eines Bankkontovertrages ablehnen kann.

Der Begriff Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes (Geldwäsche) 

Die Rechtsgrundlage im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei in der Russischen Föderation ist das Föderalgesetz „Über die Bekämpfung der Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes (Geldwäsche) und die Finanzierung von Terrorismus“ vom 07.08.2011  (im Weiteren „Gesetz“ genannt). In dieses Gesetz sollen durch den genannten Entwurf wichtige Änderungen eingebracht werden.

Nach der geltenden Fassung des Gesetzes wird unter Legalisierung illegal erwirtschafteten Geldes (Geldwäsche) die Verleihung einer rechtmäßigen Ansicht des Besitzes, der Nutzung oder Verfügung von Geld oder anderem Vermögen, das durch eine Straftat erzielt wurde, verstanden. Anders ausgedrückt, bevor die Tatsache der Geldwäsche festgestellt werden kann, muss bewiesen werden, dass das Geld illegal erwirtschaftet wurde. Der Gesetzgeber zählt allerdings nicht alle Straftaten dazu. Werden ausländische Devisen in größerer Menge nicht aus dem Ausland rückerstattet, Zollgebühren oder Steuern nicht gezahlt, gelten diese Handlungen nicht als Verbrechen, die der Geldwäsche vorangehen.

Die von Russland ratifizierten internationalen Rechtsakte ermöglichen es der russischen Gesetzgebung in bestimmtem Rahmen selbst zu entscheiden, welche Verbrechen als Verbrechen, die der Geldwäsche vorausgehen, gelten, und welche nicht. Artikel 6 des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (New York 15.11.2000) legt beispielsweise fest, dass jeder Vertragsstaat bestrebt sein sollte, bezüglich der  Straftaten, die der Geldwäsche vorhergehen, einen möglichst breit gefächerten Katalog von Haupttaten anzuwenden. Es liegen daher keine Hindernisse vor, um die oben genannten Verbrechen als Strafteten, die Geldwäsche vorangehen, zu werten. Diese Haltung vertritt auch der Gesetzgeber im genannten Entwurf.

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Esterházy-Kollektion

Durch das Föderalgesetz Nr. 42-FG vom 05.04.2013 wurde das am 21. September 2012 in Moskau unterzeichnete Abkommen über die Rückgabe der Büchersammlung der österreichischen Fürsten Esterházy von Russland an Österreich ratifiziert.

Die Esterházy-Kollektion besteht aus einzigartigen Werken des 15. – 18. Jahrhunderts, darunter Schriften zu Theologie, Geschichte, Philosophie, Medizin, Naturwissenschaften, Kunst, Recht und Sprachwissenschaften auf Englisch, Aramäisch, Latein, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Ungarisch, Altgriechisch, Althebräisch und anderen Sprachen.

Die Sammlung wurde 1945 von der Roten Armee aus Österreich in die Sowjetunion gebracht. Am 07. Oktober 2005 gab Österreich Russland eine Kopie des 1783 gegossenen "Fliegenden Merkurs" von Giombologna, der 1944 von den Nazis aus dem Pawlowsker Schlosspark nach Europa geschafft wurde, zurück.

Telearbeit in Russland

Am 19. April 2013 sind Änderungen des russischen Arbeitsgesetzbuches in Kraft getreten, die die Telearbeit regeln.

Unter Telearbeit wird die Ausübung bestimmter vertraglich festgelegter Arbeitsfunktionen verstanden, die nicht am Sitz des Arbeitgebers oder auf dem Gelände oder Objekt, das sich direkt oder indirekt unter dessen Kontrolle befindet, erfolgt. Bei Telearbeit werden für die Arbeitsausübung sowie für die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Internet und andere Telekommunikationsnetze genutzt.

Ein Telearbeitsvertrag kann durch den Austausch elektronischer Dokumente, die durch elektronische Signaturen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers unterzeichnet werden, abgeschlossen werden.

Arbeits- und Erholungszeiten eines Telearbeitnehmers werden durch selbigen nach eigenem Ermessen festgelegt, sofern nichts anderes durch den Arbeitsvertrag vorgeschrieben wird.

In einem Telearbeitsvertrag wird unter anderem folgendes festgelegt:

  • Verfahren und Fristen für das Einreichen von Arbeitsberichten des Telearbeitnehmers;
  • Verfahren und Fristen für die Versorgung des Telearbeitnehmers mit Arbeitsmitteln, IT-Technik sowie Informationssicherheitssystemen;
  • Bezahlter Jahresurlaub sowie anderer Urlaub;
  • Gründe für eine Aufhebung des Telearbeitsvertrages auf Initiative des Arbeitgebers hin.