Neuigkeiten-Archiv:
Konsum- und Verkaufsverbot von Tabakwaren

Am 01. Juni 2013 trat das Föderalgesetz Nr. 15-FG "Schutz der Gesundheit der Bürger gegen Schäden durch die Wirkung des sie umgebenden Tabakqualms und vor Folgen des Tabakkonsums" (im Folgenden "Gesetz" genannt) vom 23.02.2013 in Kraft. Das Gesetz weitet die Bereiche, wo das Rauchen verboten ist, aus.

Seit dem 01. Juni 2013 ist das Rauchen an vielen Orten des öffentlichen Verkehrs verboten: Bahnhöfe, Omnibusbahnhöfe, Häfen, Flughäfen usw.

Ab dem 01.Juni 2014 wird das Rauchen an folgenden Orten verboten:

  • Bars, Cafés, Restaurants;
  • Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze usw.;
  • Passagierschiffe;
  • S-Bahnhöfe.
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Beauftragte für Unternehmerrechte

Im Mai 2013 trat das Föderalgesetz Nr. 78-FG "Über Beauftragte für Unternehmerrechte in Russland" (im Weiteren "Gesetz" genannt) vom 07.05.2013 in Kraft, das den juristischen Status und die Kompetenzen des Föderalbeauftragten und der Regionalbeauftragten für Unternehmerrechte in der Russischen Föderation festlegt.

Laut Gesetz können sich folgende Unternehmer zum Schutz ihrer Rechte und Interessen an den Beauftragten wenden:

  • Russische Unternehmer, die ihrer Tätigkeit in Russland oder im Ausland nachgehen;
  • Ausländische Unternehmer, die ihrer Tätigkeit in Russland nachgehen.

In die Kompetenz des Beauftragten fallen unter anderem die Annahme von Beschwerden von Unternehmern, die die Verletzung ihrer Rechte und gesetzlich geschützten Interessen betreffen, sowie das Ergreifen von Maßnahmen entsprechend den Ergebnissen der Prüfung der Beschwerden. Regionale Beauftragte sind berechtigt die Beschwerden von Unternehmern, die im jeweiligen Teilsubjekt der Russischen Föderation registriert sind, zu prüfen.

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Anwendung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von ordentlichen Gerichten in Russland

Die Verordnung Nr. 21 des Plenums des Obersten Russischen Gerichtshofs vom 27.06.2013 erläutert die Anwendung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 sowie der dazugehörigen Protokolle. 

In der Verordnung wird unter anderem folgendes gesagt:

- Rechtliche Positionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden bei der Anwendung der russischen Gesetzgebung beachtet. Der Inhalt der Rechte und Freiheiten, die von der russischen Gesetzgebung garantiert werden, müssen unter Berücksichtigung des Inhalts vergleichbarer Rechte und Freiheiten, der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei der Anwendung der Konvention und der dazugehörigen Protokolle ausgelegt wird, bestimmt werden. Dabei kann die russische Gesetzgebung einen höheren Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Vergleich zu den von der Konvention und den Protokollen garantierten festlegen.  In solchen Fällen müssen die Gerichte Bestimmungen der russischen Gesetzgebung anwenden;

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Gericht für den Schutz geistigen Eigentums

Über die Gründung von Gerichten für den Schutz geistigen Eigentums berichteten wir bereits am 15. Februar 2012. Am 03. Juli 2013 nahm das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums seine Tätigkeit auf.

Das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums stellt ein spezialisiertes Wirtschaftsgericht dar, das im Rahmen seiner Zuständigkeiten Streitigkeiten, die mit dem Schutz geistigen Eigentums verbunden sind, verhandelt. Das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums ist ein Gericht erster und zweiter Instanz.

Als Gericht erster Instanz ist das Gericht für den Schutz geistigen Eigentums für folgende Fälle zuständig:

  1. Anfechtung normativer Rechtsakte von föderalen Behörden der Exekutive, die die Rechte und gesetzlichen Interessen von Antragsstellern im Bereich Rechtsschutz geistigen Eigentums und Individualisierungsmittel, unter anderem im Bereich Patentrechte und Rechte an Züchtigungsergebnissen, IC-Technologien, Produktionsgeheimnissen (Know-How), Individualisierungsmitteln juristischer Personen, Individualisierungsmitteln für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Unternehmen sowie Rechte auf die Nutzung von Ergebnissen geistigen Tätigkeit im Rahmen einer einheitlichen Technologie, berühren;
  2. Streitigkeiten hinsichtlich der Gewährung oder Aufhebung des Rechtsschutzes von Ergebnissen geistiger Tätigkeit und diesen gleichgestellten Individualisierungsmitteln juristischer Personen, Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Unternehmen (ausgenommen Objekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte sowie IC-Technologieobjekten).

Für diese Rechtsstreitigkeiten sind unabhängig von den involvierten Personen sowie vom Charakter der Streitigkeiten Wirtschaftsgerichte zuständig.

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Videoschaltung bei Zivilverfahren

Am 26. April 2013 trat das Föderalgesetz Nr. 66-FG "Über die Eintragung von Änderungen in die Zivilprozessordnung der Russischen Föderation" (im Weiteren "Gesetz Nr. 66-FG" genannt) in Kraft, das Videoübertragungen bei zivilrechtlichen Prozessen in ordentlichen Gerichten ermöglicht. Bis vor kurzem war dies nur bei strafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Prozessen gestattet.

Laut Gesetz Nr. 66-FG können Personen, die in den Rechtsstreit involviert sind, ihre Vertreter, aber auch Zeugen, Experten, Spezialisten und Dolmetscher per Videoschaltung an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Die Verwendung von Videoschaltung in  Verhandlungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist untersagt.

Nach Gesetz Nr.66-FG ist die Teilnahme per Videoschaltung sowohl auf Antrag der streitenden Parteien, als auch auf Initiative des Gerichts hin möglich. Die Teilnahme per Videoschaltung wird nur garantiert, wenn das Gericht über die entsprechenden technischen Möglichkeiten verfügt. Wenn bei der Videoübertragung technische Störungen auftreten, muss die Verhandlung verschoben werden.