Am 01. Juni 2013 trat das Föderalgesetz Nr. 15-FG "Schutz der Gesundheit der Bürger gegen Schäden durch die Wirkung des sie umgebenden Tabakqualms und vor Folgen des Tabakkonsums" (im Folgenden "Gesetz" genannt) vom 23.02.2013 in Kraft. Das Gesetz weitet die Bereiche, wo das Rauchen verboten ist, aus.
Seit dem 01. Juni 2013 ist das Rauchen an vielen Orten des öffentlichen Verkehrs verboten: Bahnhöfe, Omnibusbahnhöfe, Häfen, Flughäfen usw.
Ab dem 01.Juni 2014 wird das Rauchen an folgenden Orten verboten:
- Bars, Cafés, Restaurants;
- Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze usw.;
- Passagierschiffe;
- S-Bahnhöfe.